Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der „Juraleitung“ im Abschnitt Raitersaich-West – Ludersheim-West
Neue 380-kV-Leitung soll die bestehende 220-kV-Leitung zwischen Ludersheim und Aschaffenburg ersetzen11.11.2025-079
Auf Antrag der TenneT TSO GmbH leitet die Regierung von Mittelfranken das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 380-kV Leitung im Abschnitt „Raitersaich-West – Ludersheim-West“ (ohne den Abschnitt A-Katzwang) ein. Das Vorhaben ist ein Teilabschnitt der insgesamt 170 Kilometer langen Juraleitung von Raitersaich im Landkreis Fürth nach Altheim im Landkreis Landshut und liegt im Gebiet der Städte, Märkte und Gemeinden Großhabersdorf, Roßtal, Rohr, Schwabach, Nürnberg, Wendelstein sowie in den gemeindefreien Gebieten Forst Kleinschwarzenlohe (Landkreis Roth) und Fischbach, Feuchter Forst, Winkelhaid (Landkreis Nürnberger Land). Nach den Planungen der TenneT TSO GmbH soll die neue 380-kV-Leitung die bestehende 220-kV-Leitung zwischen Ludersheim und Aschaffenburg ersetzen. Die neue Höchstspannungsleitung soll den erhöhten Anforderungen an die Stromnetze Rechnung tragen, die sich durch die Umsetzung der Energiewende – insbesondere durch den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen – ergeben.
Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 13.11.2025 bis 12.12.2025 auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg (www.nuernberg.de), der Stadt Schwabach (www.schwabach.de), der Stadt Altdorf (www.altdorf.de), der Gemeinde Großhabersdorf (www.grosshabersdorf.de), der Gemeinde Roßtal (www.rosstal.de), der Gemeinde Rohr (www.gemeinde-rohr.de), dem Markt Wendelstein (www.wendelstein.de), der Gemeinde Schwarzenbuck (www.schwarzenbuck.de), der Gemeinde Winkelhaid (www.winkelhaid.de), dem Markt Dietenhofen (www.dietenhofen.de), dem Markt Feucht (www.feucht.de), dem Landratsamt Roth (www.landratsamt-roth.de), dem Landratsamt Nürnberger Land (www.nuernberger-land.de) sowie der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) zur allgemeinen Einsicht zugänglich gemacht. Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist – also bis einschließlich 27.12.2025 – schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan bei einer der oben genannten Städte oder Gemeinden oder bei der Regierung von Mittelfranken, Stabsstelle für Energieleitungen, Promenade 27, 91522 Ansbach, erheben. Einwendungen können zusätzlich als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an die Adresse poststelle@reg-mfr.bayern.de, über das „Sichere Kontaktformular“ aus dem Bayerischen Portalverbund (Authentisierung mit BayernID nötig) https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52664898381 oder unter Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBPo) der Regierung von Mittelfranken erhoben werden.
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle der Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.
