Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der „Juraleitung“ im Abschnitt A-Ost

Auslegung der Planunterlagen vom 20.10.2025 bis 19.11.2025

16.10.2025-074

Auf Antrag der TenneT TSO GmbH leitet die Regierung von Mittelfranken das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau des Abschnitts A-Ost der 380-kV Leitung Raitersaich - Ludersheim - Sittling - Altheim (sog. „Juraleitung“) ein. Das Vorhaben ist ein Teilabschnitt der insgesamt 170 Kilometer langen Juraleitung von Raitersaich im Landkreis Fürth nach Altheim im Landkreis Landshut. Der Abschnitt A-Ost beginnt an der Gemeindegrenze Winkelhaid/ Feuchter Forst, reicht bis zur Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/ Oberpfalz und liegt im Gebiet der Stadt Altdorf b. Nürnberg, der Gemeinde Burgthann, dem Markt Postbauer-Heng, der Gemeinde Winkelhaid sowie dem gemeindefreien Gebiet Winkelhaid. In der Planfeststellung werden auch die notwendigen Folgemaßnahmen des Projektes (Umverlegung LH-08-B82/Neubau LH-08-103), der Rückbau der bestehenden 220 kV-Leitung sowie der Neubau des Umspannwerks Ludersheim West beantragt.

Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 20.10.2025  bis 19.11.2025 auf den Internetseiten der Stadt Altdorf b. Nürnberg (www.altdorf.de), der Gemeinde Burgthann (www.burgthann.de), dem Markt Postbauer-Heng (www.postbauer-heng.de), der Gemeinde Winkelhaid (www.winkelhaid.de), dem Landratsamt Nürnberger Land (www.nuernberg-land.de) sowie der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) zur allgemeinen Einsicht zugänglich gemacht. Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist – also bis einschließlich 03.12.2025 – schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan bei der Stadt Altdorf b. Nürnberg, Röderstr. 10, 90518 Altdorf b. Nürnberg, der Gemeinde Burgthann Rathausplatz 1, 90559 Burgthann, dem Markt Postbauer-Heng, Centrum 3, 92353 Postbauer-Heng, der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Str. 1, 90610 Winkelhaid, dem Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91205 Lauf a. d. Pegnitz oder bei der Regierung von Mittelfranken, Stabsstelle für Energieleitungen, Promenade 27, 91522 Ansbach, erheben. Einwendungen können zusätzlich als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an die Adresse poststelle@reg-mfr.bayern.de, über das „Sichere Kontaktformular“ aus dem Bayerischen Portalverbund (Authentisierung mit BayernID nötig) https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52664898381 oder unter Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBPo) der Regierung von Mittelfranken erhoben werden.

Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle der Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.