Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der „Juraleitung“ im Abschnitt „Katzwang“

Planunterlagen werden der Öffentlichkeit vorgestellt.

16.09.2025-062

Auf Antrag der TenneT TSO GmbH leitet die Regierung von Mittelfranken das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 380-kV Leitung im Abschnitt „Katzwang“ zwischen Raitersaich-West und Ludersheim-West ein. Das Vorhaben ist ein Teilabschnitt (sog. Abschnitt A-Katzwang) der insgesamt 170 Kilometer langen Juraleitung von Raitersaich im Landkreis Fürth nach Altheim im Landkreis Landshut und liegt im Gebiet der Stadt Nürnberg und der Stadt Schwabach. Nach den Planungen der TenneT TSO GmbH soll die neue 380-kV-Leitung die bestehende 220-kV-Leitung zwischen Ludersheim und Aschaffenburg ersetzen. Die neue Höchstspannungsleitung soll den erhöhten Anforderungen an die Stromnetze Rechnung tragen, die sich durch die Umsetzung der Energiewende – insbesondere durch den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen – ergeben.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 01.10.2025 bis 31.10.2025 auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg (https://www.nuernberg.de), der Stadt Schwabach (https://www.schwabach.de) und der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) eingesehen werden. Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist – also bis einschließlich 14.11.2025 – schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan bei der Stadt Nürnberg, bei der Stadt Schwabach oder bei der Regierung von Mittelfranken, Stabsstelle für Energieleitungen, Promenade 27, 91522 Ansbach erheben. Einwendungen können zusätzlich als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an die Adresse poststelle@reg-mfr.bayern.de, über das „Sichere Kontaktformular“ aus dem Bayerischen Portalverbund (Authentisierung mit BayernID nötig) https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52664898381 oder unter Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBPo) der Regierung von Mittelfranken erhoben werden.

Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle der Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.