Landesweite Beflaggung am 23.02.2025

aus Anlass der Wahl zum Deutschen Bundestag

20.02.2025-011

Aus Anlass der allgemeinen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag erfolgt am

Sonntag, den 23. Februar 2025,

die Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern.
Auch den Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise, Bezirke) und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Grundlage für die Beflaggung ist die Verwaltungsanordnung der Bayerischen Staatsregierung über die Bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen.