Koordinierungsgruppe Autobahn Mittelfranken
Vorbereitungen für Einsätze auf Bundesautobahnen im Winter19.11.2024-086
Für die Bundesautobahnen in Mittelfranken hat die "Koordinierungsgruppe Autobahn Mittelfranken" zur Sicherheit der Autofahrer Vorsorge für besonders kritische Verkehrssituationen im kommenden Winter getroffen. Um einen reibungslosen Einsatzablauf im Ernstfall sicherzustellen, arbeiten alle Beteiligten, wie Autobahndirektion Nordbayern, Polizei, Feuerwehr, THW, Hilfsorganisationen, die Bergungs- und Abschleppunternehmen und bei Bedarf auch die Bundeswehr eng mit den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und der Regierung zusammen.
Bei der diesjährigen Winterdienstbesprechung wurden die notwendigen Absprachen getroffen sowie der Katastrophenschutz-Sonderplan der Regierung aktualisiert und weiter verbessert. Auch die Landratsämter und kreisfreien Städte halten spezielle Katastrophenschutzpläne zur Vermeidung und Bewältigung von lang andauernden Staus auf Bundesautobahnen bei winterlichen Witterungsbedingungen vor. Das gesamte Streckennetz der Bundesautobahnen (BAB) in Mittelfranken wird durch die Katastrophenschutz-Sonderpläne erfasst. Die Vorbereitungen sind entscheidend, um auf kritische Verkehrssituationen im Winter optimal reagieren zu können.
Die "Koordinierungsgruppe Autobahn - Mittelfranken" ist zuständig für die Koordination aller Maßnahmen, die sich aus dem Katastrophenschutz-Sonderplan „Autobahn“ ergeben. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der frühzeitigen Absprache zwischen der Regierung von Mittelfranken und dem Polizeipräsidium Mittelfranken, sowie den Dienststellen Fürth und Würzburg der Autobahndirektion Nordbayern zu. Eine besonders große Rolle spielen präventive Maßnahmen, vor allem Verkehrsdurchsagen, amtliche Gefahrenmeldungen und Warnhinweise per Rundfunk oder Warn-Apps. Es können Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote, Fahrstreifensperrungen sowie Sonderregelungen angeordnet werden, die aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind. Für den Ereignisfall sind Sperrungen von einem Fahrstreifen durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen etwa für Rettungsmaßnahmen möglich. Auch Notzufahrten zu den Autobahnen, über die die Verkehrsteilnehmer bei Bedarf durch die Hilfsorganisationen mit warmen Getränken und Decken versorgt werden können, und Notunterkünfte sind vorgeplant.
Tipps für Verkehrsteilnehmer: geeignete Bereifung ist Pflicht
Die Regierung von Mittelfranken rät allen Verkehrsteilnehmern zum rechtzeitigen Wechsel auf Winterbereifung, eine geeignete Bereifung im Winter ist Pflicht. Verkehrsunfälle können weitgehend vermieden werden, wenn alle Kraftfahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sind und die Fahrzeugführer eine den Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasste Geschwindigkeit einhalten. Spätestens ab jetzt sollte eine angemessene Bereifung aufgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass seit 01.11.2024 nur noch Winterreifen mit einem Alpine-Symbol (stilisierter Berggipfel mit Schneeflocke) zulässig sind. Besonders Unternehmer und Spediteure sollten ihren Fuhrpark auch rechtzeitig mit Schneeketten ausstatten. Die Ausrüstung mit Winterreifen wird allen Verkehrsteilnehmern schon in deren eigenem Interesse dringend empfohlen. Wer ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen führt, riskiert ein Bußgeld von mind. 60 € sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister. Dem Halter drohen 75 € Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.
Nicht dringend erforderliche Fahrten sollten bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen vermieden werden. Im Übrigen sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer auf die schlechten Witterungsverhältnisse vorbereiten und ausreichend Treibstoff, warme Kleidung, Notverpflegung und eventuell Decken im Auto bereithalten.
Der Schwerlastverkehr sollte, bei extremen winterlichen Witterungsbedingungen die linke Fahrspur unbedingt für Räum- und Streufahrzeuge freihalten. Bereits dann, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen oder Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren, muss eine Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen gebildet werden. Der Standstreifen muss frei bleiben und darf nur im Notfall oder nach Aufforderung durch die Polizei befahren werden.