Schutz der Wiesenbrüter: Fristverlängerung zum Walzen von Grünland im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Wiesenbrütergebiete von der Sperrfristverschiebung ausgenommen

15.03.2024-021

Die Regierung von Mittelfranken hat die Frist zum Walzen von Grünland im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bis einschließlich 1. April 2024 verlängert.

Das Walzen von Grünland dient Landwirten als wichtige Pflegemaßnahme zur Rückverfestigung der Grasnarbe und zur Anregung der Durchwurzelung nach den Wintermonaten. Nach den Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes müssen diese Pflegearbeiten bis 15. März abgeschlossen sein, um das einsetzende Brutgeschehen der heimischen Wiesenbrüter nicht zu gefährden. Die Bezirksregierungen können abweichend von dieser Regelung Ausnahmen zulassen, falls ein Walzen der Wiesen aufgrund der mangelnden Befahrbarkeit der Böden an weniger als fünf zusammenhängenden Tagen nicht möglich war. Aufgrund der Witterungsverhältnisse in den letzten Wochen trockneten nicht alle Böden in Mittelfranken genügend ab.

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen konnten die Landwirte ihre Wiesen deshalb nicht rechtzeitig walzen. Nach der Prognose des Deutschen Wetterdienstes und Auswertungen der Landesanstalt für Landwirtschaft wird für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ein Walzen von Grünlandflächen nach guter fachlicher Praxis bis zum 15. März nicht möglich sein. Die Regierung von Mittelfranken hält deshalb eine Fristverlängerung außerhalb von Wiesenbrütergebieten bis einschließlich 1. April 2024 aus landwirtschaftlicher Sicht für notwendig.

Um den Schutz der Wiesenbrüter aufrecht zu erhalten, sind die Wiesenbrütergebiete in den genannten Gebieten von der Sperrfristverschiebung ausgenommen, ein Walzen ab dem 15. März ist in diesen Gebieten weiterhin nicht zulässig. Die Allgemeinverfügung mit der Karte und einer Liste der betreffenden Wiesenbrütergebiete wurden im Amtsblatt veröffentlicht und können auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken unter www.reg-mfr.de/amtsblatt eingesehen werden.

In allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Mittelfranken gilt weiterhin die gesetzliche Regelung, die ein Walzen der Wiesen ab dem 15. März 2023 nicht gestattet.

 

 

Anlagen:

1 Übersichtskarte Wiesenbrütergebiete

1 Liste der Wiesenbrütergebiete

1 Foto Grünland (Quelle: Ines Rohr)

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