Ferienjobs – Chancen für Schülerinnen, Schüler und Betriebe

Möglichkeiten zu Verdienst und Berufsorientierung

20.07.2023-058

Die Sommerferien werden von Schülerinnen und Schülern gerne genutzt, um sich Geld dazuzuverdienen. Ferienjobs bieten zudem gute Möglichkeiten zur Berufsorientierung: Jugendliche sammeln erste Erfahrungen in der Arbeitswelt und können für sich selbst herausfinden, welche Berufe den eigenen Interessen entsprechen. Für Betriebe eröffnet sich die Chance, Kontakte zu zukünftigen Auszubildenden zu knüpfen und dadurch die Lehrstellenvergabe zu erleichtern.

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber berücksichtigen, dass Schülerinnen und Schüler über mangelnde Erfahrung und ein geringeres Sicherheitsbewusstsein verfügen. Außerdem befinden sie sich noch in der Entwicklung und dürfen deshalb nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen.  Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken informiert deshalb über die wichtigsten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die von Jugendlichen und Arbeitgebern im Rahmen des Jugendarbeitsschutzes einzuhalten sind:

  • Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren dürfen maximal vier Wochen während der Schulferien pro Kalenderjahr an je fünf Tagen pro Woche beschäftigt werden. Nicht mehr vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler (in Bayern nach neun Schuljahren) dürfen auch länger als vier Wochen im Jahr arbeiten.
     
  • Die Arbeitszeit ist auf acht Stunden täglich zwischen 06:00 und 20:00 Uhr begrenzt. Wer im Gaststättengewerbe jobbt und bereits 16 Jahre alt ist, darf dort sogar bis 22:00 Uhr arbeiten.
     
  • Wochenendarbeit am Samstag oder Sonntag ist grundsätzlich nicht erlaubt. Gesetzliche Ausnahmen bestehen z. B. für die Gastronomie, für Sportveranstaltungen oder für die Landwirtschaft. Mindestens zwei Sonntage im Monat müssen jedoch immer beschäftigungsfrei bleiben.
     
  • Jugendliche dürfen nur mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die nicht mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind (z.B. ist das Fahren eines Gabelstaplers oder das Bedienen einer Kreissäge nicht als Ferienjob geeignet). Außerdem sind Fleißband- und Akkordarbeit verboten und Tätigkeiten, bei denen die Jugendlichen außergewöhnlicher Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm ausgesetzt sind.
     
  • Die Erholung der Jugendlichen durch Pausen ist wesentlich. Bei einer Arbeitszeit bis maximal sechs Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen. Arbeitet der Jugendliche mehr als sechs Stunden muss die Pause mindesten 60 Minuten betragen. Wichtig ist außerdem, dass nach spätestens viereinhalb Stunden eine Pause eingelegt werden muss, die mindestens 15 Minuten andauert.
     
  • Für Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren gelten strengere Voraussetzungen. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Eltern oder Personensorgeberechtigten mit leichten und geeigneten Freizeitjobs (z.B. Babysitten, Zeitungen austragen oder Nachhilfeunterricht) zwischen 08:00 und 18:00 Uhr für bis zu zwei Stunden und in landwirtschaftlichen Familienbetrieben für bis zu drei Stunden täglich beschäftigt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bayerischen Gewerbeaufsicht unter https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/sozialer_arbeitsschutz/kinder_jugendarbeitsschutz/index.htm
und im dortigen Flyer „Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung“.