Schutz der Wiesenbrüter - Fristverlängerung zum Walzen von Grünland nur für bestimmte Standorte

Pflegemaßnahme dient zur Rückverfestigung der Grasnarbe - Wiesenbrütergebiete sind ausgenommen

14.03.2023-018

Das Walzen von Grünland dient Landwirten als wichtige Pflegemaßnahme zur Rückverfestigung der Grasnarbe und zur Anregung der Durchwurzelung nach den Wintermonaten. Nach den Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes müssen diese Pflegearbeiten bis 15. März abgeschlossen sein, um das einsetzende Brutgeschehen der heimischen Wiesenbrüter nicht zu gefährden.

Die Bezirksregierungen können abweichend von dieser Regelung Ausnahmen zulassen, falls ein Walzen der Wiesen aufgrund der mangelnden Befahrbarkeit der Böden an weniger als fünf zusammenhängenden Tagen nicht möglich war. Aufgrund der Witterungsverhältnisse in den letzten Wochen trockneten nicht alle Böden in Mittelfranken genügend ab. In den Landkreisen Ansbach, Nürnberger Land sowie dem Stadtgebiet Ansbach konnten die Landwirte ihre Wiesen deshalb nicht rechtzeitig walzen. Nach der Prognose des Deutschen Wetterdienstes sind in den genannten Gebieten in den nächsten Tagen weitere Niederschläge prognostiziert, so dass ein Walzen nur mit großen Bodenstrukturschäden möglich wäre. Die Regierung von Mittelfranken verlängert deshalb per Allgemeinverfügung für die Landkreise Ansbach und Nürnberger Land und die kreisfreie Stadt Ansbach die Frist zum Walzen bis einschließlich den 1. April 2023.

Um trotzdem den Schutz der Wiesenbrüter aufrecht zu erhalten, sind die Wiesenbrütergebiete in den genannten Gebieten von der Sperrfristverschiebung ausgenommen, ein Walzen ab dem 15. März ist in diesen Gebieten weiterhin nicht zulässig. Die Allgemeinverfügung mit der Karte und einer Liste der betreffenden Wiesenbrütergebiete wurden im Amtsblatt veröffentlicht und können auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken unter www.reg-mfr.de/amtsblatt eingesehen werden.

In allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Mittelfranken gilt weiterhin die gesetzliche Regelung, die ein Walzen der Wiesen ab dem 15. März 2023 nicht gestattet.


Anlagen:

1 Übersichtskarte Wiesenbrütergebiete
1 Liste der Wiesenbrütergebiete
1 Foto Blumenwiese (Quelle: Thomas Immler)

 

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