Trauerbeflaggung der staatlichen Dienstgebäude in Bayern am 10. Februar 2023
Anordnung der Trauerbeflaggung aus Anlass der Erdbebenkatastrophe in der türkisch-syrischen Grenzregion09.02.2023-007
Aus Anlass der Erdbebenkatastrophe in der türkisch-syrischen Grenzregion hat der Bayerische Ministerpräsident die Trauerbeflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern für
Freitag, den 10. Februar 2023
angeordnet.
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke sowie die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wurden gebeten, in gleicher Weise zu verfahren.