Luftbeobachtung in Mittelfranken auch am 17. August 2022

Vorbeugende Waldbrandbekämpfung für den Regierungsbezirk

16.08.2022-059

Die Regierung von Mittelfranken ordnet im Einvernehmen mit dem regionalen Waldbrandbeauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für Mittwoch, den 17. August 2022, Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung für den Regierungsbezirk Mittelfranken an.

Wegen der weiter anhaltenden Trockenheit in Mittelfranken herrscht nach den aktuellen Prognosen des Deutschen Wetterdienstes am morgigen Mittwoch in weiten Teilen des Regierungsbezirks hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr.


Die Flüge finden in den Nachmittagsstunden statt, wenn die Waldbrandgefahr durch die steigenden Temperaturen und Freizeitaktivitäten der Bevölkerung am größten ist.

Die Befliegung wird von ehrenamtlichen Piloten der Luftrettungsstaffel Mittelfranken durchgeführt. An Bord des eingesetzten Flugzeugs befinden sich neben dem Piloten je eigens dafür ausgebildete Luftbeobachter der Feuerwehr und der Forstbehörden, die die relevanten Waldgebiete aus der Luft auf mögliche Brandgefahren hin absuchen. Wird ein Brand festgestellt, wird aus der Luft per Funk die Feuerwehr alarmiert und zur Brandstelle geleitet.


Der Stützpunkt Schwabach der Luftrettungsstaffel übernimmt den Einsatz. Beflogen wird dabei eine festgelegte Route, die von Erlangen-Dechsendorf über Schnaittach, Hersbruck und Allersberg bis nach Pleinfeld führt. Von dort wird über Abenberg, Nürnberg-Moorenbrunn, Nürnberg-Buchenbühl und Erlangen-Tennenlohe, mit einer Schleife über Emskirchen, Wilhermsdorf, Heilsbronn und Windsbach wieder zum Ausgangspunkt zurückgeflogen. Auf diese Weise können die besonders gefährdeten Waldgebiete, z. B. der Sebalder und Lorenzer Reichswald bei Nürnberg und auch das westliche Mittelfranken aus der Luft gut eingesehen und auf mögliche Rauchentwicklung kontrolliert werden. Gefährdet sind vor allem lichte Kiefernbestände und von der Bevölkerung stark besuchte Wälder in Ballungsgebieten.

Die Regierung von Mittelfranken trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds.

Wir appellieren an die Waldbesucher, folgende Regeln einzuhalten:

·         Waldbrände unverzüglich über die Notrufnummer 112 melden.

·         Rauchverbot beachten: Das Rauchen im Wald ist vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten.

·         Kein Feuer (auch kein Grillfeuer) im und am Wald entzünden und Müll vermeiden.

·         Keine brennenden Zigaretten aus dem Auto werfen.

·         Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken. Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.

Der Mitflug von Pressevertretern ist auf Grund der aktuellen Pandemielage nicht gestattet.