Raumordnungsverfahren Juraleitung abgeschlossen

Regierung von Mittelfranken gibt grünes Licht für den mittelfränkischen Abschnitt des geplanten Ersatzneubaus der Juraleitung

01.07.2022-043

Die Regierungen von Mittelfranken, Ober- und Niederbayern sowie der Oberpfalz haben als höhere Landesplanungsbehörden das im Mai letzten Jahres eingeleitete Raumordnungsverfahren für ihren jeweiligen Leitungsabschnitt mit einer positiven landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen, sodass die Raumverträglichkeit für das Gesamtvorhaben bestätigt ist.

Die Regierung von Mittelfranken knüpft auf Grundlage der insgesamt gewonnenen Erkenntnisse und nach Abwägung der betroffenen Belange für den mittelfränkischen Trassenabschnitt – von Raitersaich (Markt Roßtal) bis einschließlich Ezelsdorf (Gemeinde Burgthann) – ihre positive Beurteilung dabei an eine Reihe von Auflagen und Prüfaufträgen.

Nach der landesplanerischen Beurteilung leistet der Ersatzneubau einen wesentlichen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zu einer positiven räumlichen Entwicklung. Zur Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf das Wohnumfeld, auf Natur und Landschaft sowie die Land- und Forstwirtschaft werden dem Vorhabenträger zahlreiche Maßgaben auferlegt. Um die Planung soweit als möglich zu optimieren, erfolgen zudem verschiedene Prüfaufträge für das anschließende Planfeststellungsverfahren, die aufgrund der zum Zeitpunkt des Raumordnungsverfahrens noch nicht vorliegenden Detailplanung (Feintrassierung, Maststandorte, -höhe usw.) erst dort abgearbeitet werden können.

Die Regierung von Mittelfranken macht unter anderem zusätzliche Waldüberspannungen bei Trettendorf/Buchschwabach und im Schwarzachtal zur Auflage und fordert ein Abrücken vom Siedlungsgebiet in Wolkersdorf. Anhand der Feinplanung ist noch zu klären, ob der Erdkabelabschnitt Katzwang bis hinter Kornburg verlängert wird, ob die geplante Kabelübergangsanlage bei Prackenfels etwas nach Norden Richtung Autobahn verschoben wird und ob der Wald zwischen Peunting und Ezelsdorf überspannt oder mittels Schneise gequert wird.

Bei der landesplanerischen Beurteilung handelt es sich um ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit. Eine abschließende Entscheidung über das Vorhaben ist damit nicht verbunden, diese ist dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren vorbehalten. Dort erfolgt auch eine Würdigung privatrechtlicher Belange.

Die landesplanerische Beurteilung der Regierung von Mittelfranken ist unter folgender Internetadresse einsehbar: https://www.reg-mfr.de/raumordnung

Die landesplanerischen Beurteilungen für die anderen Trassenabschnitte in der Oberpfalz, in Niederbayern und Oberbayern sind unter folgender Internetadresse abrufbar:
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/rovjuraleitung

Hintergrund:
Die Firma Tennet TSO GmbH beabsichtigt die zwischen Raitersaich (Regierungsbezirk Mittelfranken) und Altheim (Regierungsbezirk Niederbayern) seit den 1940er Jahren bestehende 220 kV-Leitung Raitersaich-Altheim durch eine leistungsstärkere 380 kV-Leitung zu ersetzen. Ein entsprechender Bedarf für das Leitungsbauvorhaben wurde im Rahmen des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) festgestellt. Der auf rund 160 km Länge durch die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberbayern, Oberpfalz und Niederbayern verlaufende Ersatzneubau soll, soweit möglich, entlang der zurückzubauenden Bestandsleitung als Freileitung geführt werden, wobei in drei Abschnitten (Katzwang, Ludersheim und Mühlhausen) der pilothafte Einsatz von Erdkabeln vorgesehen ist.

Aufgrund der überörtlichen Raumbedeutsamkeit wurde das Vorhaben durch die vier betroffenen Regierungen in ihrer Funktion als höhere Landesplanungsbehörden jeweils in einem Raumordnungsverfahren überprüft, wobei die Regierung der Oberpfalz für die Einleitung und Durchführung der Raumordnungsverfahren die Federführung innehatte.

Im Mittelpunkt der Raumordnungsverfahren stand die Frage, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte – wie beispielsweise gewerbliche Wirtschaft, Siedlungsstruktur, Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr und Immissionsschutz und die Energieversorgung – auswirkt. Gegenstand der Verfahren war ein 100 Meter breiter Trassenkorridor, in welchem die spätere Leitung zu liegen kommen soll.

Hierzu erfolgten durch die Regierungen umfangreiche Anhörungen von Fachbehörden, Kommunen und betroffenen Verbänden – mit rund 80 Beteiligten für den mittelfränkischen Abschnitt – sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Letztere diente neben der Gewinnung zusätzlicher Erkenntnisse insbesondere der frühzeitigen Information der Bevölkerung über das Vorhaben.

Die überwiegende Zahl der Fachbehörden und Verbände äußerte sich zustimmend zu dem geplanten Ersatzneubau bzw. erklärte sich unter Modifikationen an der Planung damit einverstanden. Demgegenüber war das Stimmungsbild bei den eingegangenen Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung deutlich zwiespältiger: in einer Vielzahl von Stellungnahmen wurde grundsätzliche Kritik an dem Vorhaben vorgebracht – primär unter Verweis auf die aus ihrer Sicht fehlende Notwendigkeit, damit verbundene Eingriffe in Schutzgüter und/oder befürchtete gesundheitliche Beeinträchtigungen. Diese Aspekte werden im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens auf Basis der Detailplanung und derer konkreten Auswirkungen dann im Einzelnen zu erörtern sein.