Untersagung eines nicht genehmigten Schulbetriebes in Erlangen-Eltersdorf

Die Regierung von Mittelfranken hat die vorläufige Untersagung des Schulbetriebes in der Erlanger Königsmühle bestätigt und die Ausübung einer Lehrtätigkeit in dieser Einrichtung nunmehr dauerhaft untersagt.

16.02.2022-010

Die Regierung von Mittelfranken hat die vorläufige Untersagung des Schulbetriebes in der Erlanger Königsmühle bestätigt und die Ausübung einer Lehrtätigkeit in dieser Einrichtung nunmehr dauerhaft untersagt.

Bei der am 20. Januar 2022 erfolgten Durchsuchung der Königsmühle sowie eines Privatanwesens in Erlangen durch Mitarbeiter der Stadt Erlangen und der Polizei wurden zahlreiche Erkenntnisse gewonnen, die darauf schließen lassen, dass die in der Königsmühle angetroffenen 14 schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in einem nicht genehmigten Unterrichtsbetrieb beschult wurden. Hierzu zählen neben der Ausstattung der Räume in der Königsmühle unter anderem auch sichergestellte Unterrichtsmaterialien und Schülerlisten sowie Aufstellungen mit Elternkontakten.

Die Errichtung und der Betrieb einer privaten Ersatzschule ist nur nach vorheriger Erteilung einer staatlichen Genehmigung zulässig. Mit dieser gesetzlichen Anforderung soll sichergestellt werden, dass nur solche privaten Ersatzschulen als alternatives Angebot zu den öffentlichen Schulen ihren Betrieb aufnehmen dürfen, die insbesondere in ihren Einrichtungen und Lehrzielen sowie in der fachlichen Ausbildung der Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen, sondern mit Rücksicht auf die ihnen anvertrauten Kinder ein gleichwertiges Bildungsangebot bereitstellen.