Geplanter Tagebau im Staatsforst („Vogelherd“) in der Nähe von Altdorf bei Nürnberg entspricht nicht den Erfordernissen der Raumordnung

Nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen liegt die „Landesplanerische Beurteilung“ der Regierung von Mittelfranken vor.

01.10.2021-049

Die Bamberger Sand- und Kiesbaggerei GmbH aus Geiselwind plant im Staatsforst westlich von Röthenbach bei Altdorf, südlich der Autobahn A 6 und östlich der Kreisstraße LAU 13 auf circa 50 Hektar den Abbau eines Quarzsandvorkommens. Die Sandvorkommen sollen dabei in Teilabschnitten von drei Gruben über etwa 35 Jahre abgebaut werden. Nach dem Abbau sollen die Gruben wieder verfüllt werden.

Da das geplante Vorhaben erheblich überörtlich raumbedeutsam ist, hat die Regierung von Mittelfranken als höhere Landesplanungsbehörde ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die Regierung hat dieses Verfahren nun abgeschlossen und in ihrer landesplanerischen Beurteilung festgestellt, dass das Vorhaben so wie es geplant ist, nicht raumverträglich ist:

Der betroffene Wald ist als Bannwald ausgewiesen und somit besonders geschützt. Der Wald hat an dieser Stelle auch eine besondere Bedeutung für die Erholung und das Klima. Die beabsichtigte Rodung kann nach Einschätzung beteiligter Fachstellen nicht ausgeglichen werden, da der hier vorkommende besondere Kiefernwaldtyp auf den sandigen Boden angewiesen ist und aufgrund der geplanten Verfüllung der Gruben mit Fremdmaterial in seiner ursprünglichen Form nicht wieder entstehen würde. Auch weil die Wiederaufforstung vor allem der Grube C erst nach etwa 35 Jahren erfolgen könnte und Ersatzaufforstung an anderer Stelle nicht vorgesehen ist, ist ein notwendiger Waldausgleich nicht gegeben. Darüber hinaus wären vertiefte Untersuchungen nötig, wie sich der Abbau auf die Tier- und Pflanzenwelt auswirkt, ob besonders geschützte Arten vorkommen und ob es durch die Wiederverfüllung eventuell negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt gibt.

Ziel eines Raumordnungsverfahrens ist es, festzustellen, wie sich das Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie zum Beispiel Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Klimaschutz, Erholung, Natur und Landschaft, Verkehrssituation, Siedlungsentwicklung oder Wasserwirtschaft auswirkt. Das Verfahren wird – nach Prüfung und Abwägung eingegangener Stellungnahmen – mit der sogenannten „landesplanerischen Beurteilung“ abgeschlossen. Mit diesem fachbehördlichen Gutachten wird festgestellt, ob ein Vorhaben oder eine Variante davon raumverträglich, nicht raumverträglich oder unter bestimmten Maßgaben raumverträglich ist. Der landesplanerischen Beurteilung kommt für sich alleine keine unmittelbare Rechtswirkung im Hinblick auf die Zulässigkeit des geplanten Vorhabens zu. Ihr Ergebnis fließt jedoch in ein späteres Genehmigungsverfahren ein, in dem rechtsverbindlich über ein Vorhaben entschieden wird, zum Beispiel durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses.

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens hat die Regierung von Mittelfranken als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, betroffene Verbände und auch die Öffentlichkeit beteiligt. Außerdem wurden die Unterlagen von der Stadt Altdorf bei Nürnberg und den Gemeinden Winkelhaid und Leinburg ausgelegt. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen hat die Regierung geprüft, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Nicht Gegenstand eines Raumordnungsverfahrens sind private Belange und die Prüfung des Bedarfs für das Vorhaben.

Die Regierung hat die einzelnen Belange gegeneinander abgewogen und das Raumordnungsverfahren mit der sogenannten „landesplanerischen Beurteilung“ abgeschlossen.

Die landesplanerische Beurteilung kann auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken www.regierung.mittelfranken.bayern.de/raumordnung abgerufen werden.