Regierung von Mittelfranken leitet Raumverträglichkeitsprüfung für den Westbayernring ein

Parallel- und Ersatzneubau der 380-kV-Leitung „Raitersaich-West - Sittling“

29.09.2025-066

Die Firma Tennet TSO GmbH plant den Ersatz- und Parallelneubau der 380-kV Leitung von Raitersaich-West über Ingolstadt nach Sittling (Westbayernring) auf einer Länge von ca. 118 km zur Erhöhung der Übertragungsnetzkapazität in Bayern. Hierzu hat TenneT die Unterlagen für eine Raumverträglichkeitsprüfung bei den zuständigen Bezirksregierungen eingereicht.

Im Rahmen des Vorhabens sollen die bestehenden 220-kV-Stromkreise, jeweils zwischen Raitersaich (Markt Roßtal) und Ingolstadt (Trassenlänge ca. 93 km), sowie zwischen Ingolstadt und Sittling (Stadt Neustadt a.d. Donau) (Trassenlänge ca. 25 km) auf 380 kV aufgerüstet werden. Im Bereich Raiters-aich bis Ingolstadt umfasst das Vorhaben den Parallelneubau einer 380-kV-Doppelleitung entlang der Bestandstrasse. Ein 2,3 km langer Abschnitt zwischen dem Umspannwerk Raitersaich/West (Markt Roßtal, Landkreis Fürth) und dem Umspannwerk Müncherlbach (Stadt Heilsbronn, Landkreis Ansbach) wurde in einem eigenen energiewirtschaftlichen Planfeststellungsverfahren „Südliche Leitungseinführungen Raitersaich/West“ beantragt. Der verfahrensgegenständliche Parallelneubau beginnt daher am Umspannwerk Müncherlbach.

In einzelnen Trassensegmenten plant TenneT Abweichungen vom Verlauf der Bestandsleitung und dabei ggf. auch die Verschiebung der Bestandsleitung. Bei Müncherlbach (Stadt Heilsbronn), Mosbach (Stadt Spalt), Georgensgmünd/Röttenbach, Reuth unter Neuhaus (Gemeinde Ettenstatt) und Raitenbuch werden daher auch Varianten untersucht. Von etwa Höhe Ingolstadt nach Sittling soll die dort bestehende 220 kV-Leitung durch eine 380 kV-Leitung ersetzt werden (Ersatzneubau).

Das Vorhaben ist erheblich überörtlich raumbedeutsam und deshalb auf seine Raumverträglichkeit zu prüfen. Für den nördlichen Teilabschnitt von Raitersaich bis zur Bezirksgrenze nach Oberbayern ist die Regierung von Mittelfranken zuständig. Für den verbleibenden, südlichen Teilabschnitt wurde die Regierung von Oberbayern als zuständig erklärt.

Die Raumverträglichkeitsprüfung soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben einschließlich der Varianten auf für die zukünftige Raumentwicklung wichtige Aspekte auswirkt. Zu diesen zählen etwa der Wohnumfeldschutz, Land- und Forstwirtschaft, Natur und Landschaft, Erholung, Tourismus, Wasserwirtschaft sowie Verkehr. Dazu hören die Regierungen als höhere Landesplanungsbehörden Fachbehörden, Kommunen und die betroffenen Verbände an.

Ergänzend dazu erfolgt auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur frühzeitigen Information der Bürgerschaft über das Vorhaben und zur Gewinnung zusätzlicher Erkenntnisse. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt dann die Prüfung, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit weiteren aktuellen Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger. Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung ist eine sog. „Landesplanerische Beurteilung“, die bei der Ausarbeitung der Detailplanung zu berücksichtigen ist.

An die Raumverträglichkeitsprüfung schließt sich üblicher Weise ein, ebenfalls unter Trägerschaft der Regierungen laufendes, Planfeststellungsverfahren an, in dem dann u. a. die Feintrassierung der Leitung, die Bewertung privatrechtlicher Belange und die endgültige Entscheidung über eine Genehmigung erfolgen.

Die Planunterlagen sind ab sofort im Internet einsehbar unter:
https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/raumvertraeglichkeitspruefung

Außerdem liegen Sie nach ortsüblicher Bekanntmachung an den Landratsämtern Ansbach, Fürth, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen in Papierform aus.

Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit können sich bis zum 14.11.2025 zum Vorhaben äußern.