Neuwahl des Landrates des Landkreises Fürth am 19. November 2023

Die Regierung von Mittelfranken hat als Termin für die Neuwahl des Landrates des Landkreises Fürth Sonntag, den 19. November 2023, festgesetzt.

17.08.2023-063

Die Regierung von Mittelfranken hat als Termin für die Neuwahl des Landrates des Landkreises Fürth

Sonntag, den 19. November 2023,

festgesetzt.

Die Amtszeit des Landrates des Landkreises Fürth endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023 und damit abweichend von der Wahlzeit des Kreistages. Die Regierung von Mittelfranken hat in diesem Fall einen Termin für die Neuwahl festzusetzen, der nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung der Amtszeit liegen soll.

Die Leitung der Wahl obliegt dem Wahlleiter, der ebenso wie sein Stellvertreter vom Kreistag berufen ist. Der Wahlleiter muss unter anderem die Landratswahl bekanntmachen und zur Einreichung von Wahlvorschlägen auffordern.

Die Amtszeit des neuen Landrates beträgt sechs Jahre.