Landesweite Beflaggung am 23. Mai 2023 aus Anlass der Verkündung des Grundgesetzes



19.05.2023-035

Aus Anlass der Verkündung des Grundgesetzes erfolgt am

Dienstag, dem 23. Mai 2023,

die Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern. Auch den Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise, Bezirke) und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Dieser Tag erinnert an die Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat am 23.05.1949, nachdem es in der vorhergehenden Woche von einer Mehrheit der Volksvertretungen der Länder angenommen worden war. Da das Grundgesetz mit Ablauf dieses Tages in Kraft trat, gilt der 23. Mai zugleich als Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.