Landesweite Beflaggung am 26.09.2021 aus Anlass der Wahl zum Deutschen Bundestag
23.09.2021-044
Aus Anlass der allgemeinen Wahl zum 20. Deutschen Bundestag erfolgt am
die Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern.
Auch den Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise, Bezirke) und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Grundlage für die Beflaggung ist die Verwaltungsanordnung der Bayerischen Staatsregierung über die Bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen.