Raumordnungsverfahren eingeleitet

Ersatzneubau 380-kV-Leitung „Raitersaich – Altheim“ der Firma Tennet TSO GmbH, Bayreuth

14.05.2021-020

Die Firma Tennet TSO GmbH beabsichtigt die zwischen Raitersaich (Regierungsbezirk Mittelfranken) und Altheim (Regierungsbezirk Niederbayern) bestehende 220 kV-Leitung Raitersaich – Altheim (sog. „Juraleitung“) nach den Vorgaben des Bundesbedarfsplangesetzes durch eine leistungsstärkere 380 kV-Leitung zu ersetzen. Die auf rd. 160 km Länge durch die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberbayern, Oberpfalz und Niederbayern verlaufende neue Leitung soll überwiegend entlang der bereits bestehenden Leitung als Freileitung geführt werden. Für drei Abschnitte (Katzwang, Ludersheim und Mühlhausen) ist der pilothafte Einsatz von Erdkabeln vorgesehen. Nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist ein Rückbau der Bestandsleitung geplant.

Zu diesem Vorhaben hat die Regierung von Mittelfranken für ihren Zuständigkeitsbereich auf Antrag der Firma Tennet TSO GmbH das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Auch die Regierungen der Oberpfalz, von Nieder- und Oberbayern haben für die in ihren Zuständigkeitsbereich liegenden Trassenbereichen ein Raumordnungsverfahren eingeleitet.

Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf für die zukünftige Raumentwicklung wichtige Aspekte auswirkt. Zu diesen zählen etwa Natur und Landschaft, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr, Tourismus sowie der Wohnumfeldschutz. Dazu hören die Regierungen als höhere Landesplanungsbehörden Fachbehörden, Kommunen und die betroffenen Verbände an. Ergänzend dazu erfolgt auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung; mit dieser soll die Bürgerschaft frühzeitig über das Vorhaben informiert und beteiligt werden. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen wird geprüft, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit weiteren aktuellen Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger. Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist eine sog. „Landesplanerische Beurteilung“, in der die jeweils zuständige Regierung die Ergebnisse der Anhörung für ihren Zuständigkeitsbereich zusammenfasst und die einzelnen Belange gegeneinander abwägt.

Die vier „landesplanerischen Teil-Beurteilungen“ werden anschließend durch die Regierung der Oberpfalz zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt; die Regierung der Oberpfalz übernimmt insofern im Auftrag der Obersten Landesplanungsbehörde im Bayerischen Wirtschaftsministerium die Federführung.

Die Planungsunterlagen zu dem in Mittelfranken liegenden Streckenabschnitt werden ab Anfang Juni etwa einen Monat lang in den beteiligten Kommunen öffentlich ausgelegt. Dies sind die Städte Altdorf b. Nürnberg, Nürnberg und Schwabach, die Märkte Feucht, Roßtal und Wendelstein sowie die Gemeinden Burgthann, Großhabersdorf, Rohr, Schwarzenbruck und Winkelhaid. Die genauen Daten werden von den Kommunen noch öffentlich bekannt gegeben. Die Unterlagen sind ab sofort auch im Internet zu finden unter

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/raumordnungsverfahren

Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit können sich bis zum 16. Juli 2021 zum Vorhaben äußern. Stellungnahmen der Bürger zum Vorhaben sollen bevorzugt an die jeweilige Gemeinde gerichtet werden, die diese dann gebündelt an die Regierung von Mittelfranken weiterleitet. Es ist aber auch möglich, Stellungnahmen direkt an die Regierung von Mittelfranken (Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach bzw. per E-Mail: raumordnungsverfahren@reg-mfr.bayern.de) zu richten.

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist vor der Umsetzung des Vorhabens ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Das Planfeststellungsverfahren wird auf Antrag der Firma Tennet TSO GmbH eingeleitet und von der jeweils zuständigen Regierung durchgeführt. Im Planfeststellungsverfahren wird dann die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens getroffen. Dabei erfolgt dann auch die Feintrassierung der Leitung und die Bewertung privatrechtlicher Belange.