Trauerbeflaggung der staatlichen Dienstgebäude am 27. Januar 2021 in Bayern;
Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus22.01.2021-001
Zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus erfolgt am
die Trauerbeflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern. Auch den Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreisen, Bezirken) und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
1996 ist vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog der 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt worden. Am 27. Januar 1945 ist das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau durch sowjetische Truppen befreit worden.