Bayernweit zuständig: Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften nimmt Arbeit auf

Fachkräftegewinnung wird schneller und effektiver gesteuert

27.11.2020-061

Nürnberg. Zur Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) als Außenstelle der Regierung von Mittelfranken ab dem 01. Dezember 2020 die landesweite zentrale Zuständigkeit übertragen. Sie wird unter anderem für die Vorabzustimmung im neu eingeführten beschleunigten Verfahren für ausländische Fachkräfte und den dazugehörigen Familiennachzug in Bayern zuständig sein.

Bayerische Arbeitgeber können in Vollmacht für die ausländische Fachkraft die Einleitung des aufenthalts- und berufsanerkennungsrechtlichen Verfahrens bei der Zentralen Stelle in Nürnberg beantragen und einleiten. Damit steht dem Arbeitgeber ein leistungsfähiger, zentraler Ansprechpartner zur Verfügung, der das gesamte Verfahren zur Visumvorabzustimmung aus einer Hand anbietet. In enger und fortlaufender Abstimmung mit der Zentrale Stelle wird der Arbeitgeber stets über den aktuellen Verfahrensstand informiert. Daneben können Arbeitgeber auch künftig die bestehenden Kompetenzen nutzen und auf ortsnahe Strukturen zurückgreifen.

Mit der Ansiedlung der Zentralen Stelle in Nürnberg wird ein leistungsfähiges Cluster für die Fachkräftezuwanderung geschaffen. In Nürnberg befindet sich mit der IHK Foreign Skills Approval (IHK-FOSA) die zentrale deutschlandweite Anerkennungsstelle für die Berufe der Industrie- und Handelskammer. Daneben findet sich in Nürnberg mit der Bundesagentur für Arbeit ein weiterer Akteur, der für die Fachkräftezuwanderung von herausgehobener Bedeutung ist. Schließlich ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Sitz in Nürnberg zu erwähnen, das für Teilaspekte der Fachkräftezuwanderung ebenfalls Zuständigkeiten besitzt.

Regierungspräsident Dr. Bauer begrüßt die Entscheidung: „Die Einwanderung von Fachkräften ist eines der zentralen Themen der Gegenwart und Zukunft. Wir sind froh, für Bayern einen wesentlichen Beitrag leisten zu können, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Mit der Entscheidung für die Einrichtung der Zentralen Stelle bei fortwährender Möglichkeit jedes Arbeitgebers, sich an die örtliche Ausländerbehörde zu wenden, hat der Freistaat Bayern die hohen Erwartungen der Wirtschaft an das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Allgemeinen und die erwartete Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren durch eine Zentralisierung im Besonderen berücksichtigt. Mit der Errichtung der Zentralen Stelle geht Bayern einen innovativen Weg, der der bayerischen Wirtschaft maximale Flexibilität und Freiheiten eröffnet, bestehende Verwaltungskompetenzen bündelt und so optimale Grundlagen für einen Erfolg des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Freistaat legt.“

Nähere Informationen finden Sie unter www.fachkraefte.einwanderung.bayern.de.