Landesweite Beflaggung am 17. Juni 2020 aus Anlass des Jahrestages des Volksaufstandes in der früheren DDR



15.06.2020-031

Aus Anlass des Jahrestages des Volksaufstandes in der früheren DDR erfolgt am

Mittwoch, den 17. Juni 2020,

die Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern. Auch den Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise, Bezirke) und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Der 17. Juni war als „Tag der Deutschen Einheit“ seit 1953 gesetzlicher Feiertag und Nationalfeiertag in der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 1990 erklärte der Einigungsvertrag den 3. Oktober zum Tag der Deutschen Einheit. Seitdem ist der 17. Juni nationaler Gedenktag.

In den Tagen um den 17. Juni 1953 kam es in der früheren DDR in einer krisenhaften gesamtstaatlichen Situation nach der Erhöhung der Arbeitsnormen zu einer Welle von Streiks, Demonstrationen und Protesten. Der 17. Juni soll an die Menschen erinnern, die für ihre Rechte und ihre Freiheit gekämpft und unter der Niederschlagung des Volksaufstandes gelitten haben. Vor allem aber soll er daran erinnern, dass die beiden früher geteilten deutschen Staaten, dass Ost und West, zusammengehören.