9.283 Arbeitsunfälle 2019 in Mittelfranken

Mann von Radlader überrollt

04.02.2020-005

Im Jahr 2019 wurden bei der Gewerbeaufsicht der Regierung von Mittelfranken insgesamt 9.283 Arbeitsunfälle registriert. Davon haben sich 7.304 Unfälle am Arbeitsplatz und 1.979 auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignet. Im Jahr 2018 waren es 9.589 Unfälle - darunter 1.830 Wegeunfälle.
 
In Mittelfranken ereignete sich im Jahr 2019 ein tödlicher Arbeitsunfall, in 2018 waren es drei.
 
Bei dem tödlichen Arbeitsunfall im Oktober 2019 wurde ein 52-jähriger Beschäftigter von einem Radlader überrollt. Er war in den Morgenstunden mit Arbeiten auf dem Gelände eines Gewerbebetriebs beschäftigt. Hierbei geriet das tonnenschwere Baufahrzeug, das der Mann zuvor abgestellt hatte, in Bewegung und überrollte den Arbeiter. Der Mann erlitt dabei tödliche Verletzungen.

Die Untersuchung von Arbeitsunfällen gehört zu den Aufgaben des mittelfränkischen Gewerbeaufsichtsamtes mit Sitz in Nürnberg. Häufig wird eine Meldung über einen Arbeitsunfall mit mittleren, schweren oder gar tödlichen Verletzungen durch die Polizei übermittelt. Die mittelfränkische Gewerbeaufsicht erhielt im Jahr 2019 rund 200 Unfallmeldungen von der Polizei.

Insgesamt sind mehrere Akteure an der Unfalluntersuchung beteiligt: Die Berufsgenossenschaft betrachtet den Unfallhergang seitens des Versicherungsträgers. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft in Hinblick auf Straftaten (Tötung, Körperverletzung und Sachschaden) und die Gewerbeaufsicht agiert als staatliche Überwachungsbehörde in Sachen Arbeitsschutz und ordnet bei Bedarf im betroffenen Betrieb die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen an, um Unfälle zukünftig zu vermeiden.

Die Zahl der Unfälle bei der Arbeit mit tödlichem Ausgang liegt in Mittelfranken in den letzten Jahren im einstelligen Bereich und folgt der deutschlandweiten Entwicklung. In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt mehr als halbiert.

Das Bewusstsein für Gefährdungen am Arbeitsplatz spielt eine maßgebliche Rolle in der Festlegung der Schutzmaßnahmen und des Verhaltens bei der Arbeit. Der Rückgang der tödlichen Verletzungen bei der Arbeit ist auch auf ein höheres Arbeitsschutzniveau zurückzuführen, welches auf verbesserten Arbeitsschutzvorschriften und einer erfolgreichen Präventionsarbeit basiert. Ferner ist die qualitative Verbesserung der (auch innerbetrieblichen) Rettungsmaßnahmen und der unfallmedizinischen Versorgung für das Erhalten vieler Leben verantwortlich.

Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer betrachtet den Rückgang der Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle nicht als Selbstläufer und bittet alle Verantwortlichen in ihren Bemühungen nicht nachzulassen: „Nur wenn auf Baustellen und in den Betrieben das Thema Arbeitsschutz weiterhin ernst genommen wird, wird sich dieser erfreuliche Trend fortsetzen.“

Weitergehende Informationen zum Thema Arbeitsschutz erhalten Sie im Internet unter http://www.stmas.bayern.de//arbeitsschutz/index.php oder beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken.