„Koordinierungsgruppe Autobahn – Mittelfranken": Vorbereitungen für Einsätze auf Bundesautobahnen bei Wintereinbruch sind getroffen

Regierung von Mittelfranken rät zum rechtzeitigen Wechsel auf Winterbereifung – Geeignete Bereifung im Winter ist Pflicht

12.11.2019-058

Für besonders kritische Verkehrssituationen im kommenden Winter auf den Bundesautobahnen in Mittelfranken hat die "Koordinierungsgruppe Autobahn – Mittelfranken“ auf der diesjährigen Winterdienstbesprechung die notwendigen Absprachen getroffen und den Katastrophenschutz-Sonderplan aktualisiert und weiter verbessert. Auch die Landratsämter und kreisfreien Städte halten spezielle Katastrophenschutzpläne zur Vermeidung und Bewältigung von lang andauernden Staus auf Bundesautobahnen bei winterlichen Witterungsbedingungen vor. Das gesamte Streckennetz der Bundesautobahnen (BAB) in Mittelfranken wird durch die Katastrophenschutz-Sonderpläne erfasst.

Die "Koordinierungsgruppe Autobahn - Mittelfranken" ist 2002 durch das Bayerische Staatsministerium des Innern ins Leben gerufen worden Sie ist zuständig für die Koordination aller Maßnahmen, die sich aus dem Katastrophenschutz-Sonderplan „Autobahn“ ergeben. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der frühzeitigen Kontaktaufnahme und Absprache zwischen der Regierung von Mittelfranken, dem Polizeipräsidium Mittelfranken und den Dienststellen Fürth und Würzburg der Autobahndirektion Nordbayern zu. Eine besonders große Rolle spielen präventive Maßnahmen, vor allem Verkehrsdurchsagen, amtliche Gefahrenmeldungen und Warnhinweise per Rundfunk oder Warn-Apps. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte diese besonders beachten. Es können Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Überholverbote angeordnet werden, die unbedingt befolgt werden müssen. Auch Fahrstreifensperrungen und Sonderregelungen dienen der Verkehrssicherheit. Für den Ereignisfall sind Notzufahrten zu den Autobahnen vorgeplant, über welche die Verkehrsteilnehmer bei Bedarf durch die Hilfsorganisationen mit warmen Getränken und Decken versorgt werden können.
Sperrungen von einem Fahrstreifen durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen sind etwa für Rettungsmaßnahmen vorgesehen. Selbst Notunterkünfte sind von den Kreisverwaltungsbehörden vorgeplant.

Um einen reibungslosen Einsatzablauf sicherzustellen, arbeiten alle Beteiligten, wie Autobahndirektion Nordbayern, Polizei, Feuerwehr, THW, Hilfsorganisationen, die Bergungs- und Abschleppunternehmen und bei Bedarf auch die Bundeswehr eng mit den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und der Regierung zusammen.

Die Regierung von Mittelfranken appelliert an die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer: Verkehrsunfälle können weitgehend vermieden werden, wenn alle Kraftfahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sind und die Fahrzeugführer eine den Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasste Geschwindigkeit einhalten. Es ist also notwendig, spätestens ab jetzt eine angemessene Bereifung aufzuziehen. Die Ausrüstung mit Winterreifen wird allen Verkehrsteilnehmern schon in deren eigenem Interesse dringend empfohlen ! Wer ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen führt, riskiert ein Bußgeld zwischen 60 und 120 € sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister.

Besonders Unternehmer und Spediteure sollten ihren Fuhrpark auch rechtzeitig mit Schneeketten ausstatten. Wenn möglich, sollten Verkehrsteilnehmer bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen Autofahrten vermeiden; falls dies nicht möglich ist, sollte sich jeder auf die schlechten Witterungsverhältnisse vorbereiten und ausreichend Treibstoff, warme Kleidung, Notverpflegung und eventuell Decken im Auto bereithalten.

Der Schwerlastverkehr wird dringend gebeten, bei extremen winterlichen Witterungsbedingungen die linke Fahrspur unbedingt für Räum- und Streufahrzeuge frei zu halten. Bereits dann, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen oder Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren, muss eine Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen gebildet werden. Der Standstreifen muss frei bleiben. Nur im Notfall oder zum Beispiel nach Aufforderung durch die Polizei darf er befahren werden.