Landesweite Beflaggung am 1. Mai 2019 aus Anlass des Tages der Arbeit - bereits seit 1919 ist der 1. Mai als Tag der Arbeit gesetzlicher Feiertag

Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern

26.04.2019-019

Aus Anlass des Tages der Arbeit erfolgt am

Mittwoch, dem 1. Mai 2019,

die Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern. Auch den Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise, Bezirke) und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Der Tag der Arbeit ist ein internationaler Feiertag, der weltweit in zahlreichen Staaten gefeiert wird. Der Beschluss, den 1. Mai über Ländergrenzen hinweg als Demonstrationstag der Arbeiter zu begehen, fiel 1889 bei einem internationalen Kongress in Paris. Der 1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland.