Raumordnungsverfahren zur Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses aRegensburger Straße in Nürnberg abgeschlossen

16.06.2016-

Die Regierung von Mittelfranken hat das Raumordnungsverfahren zur Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses an der Regensburger Straße in Nürnberg abgeschlossen.

Das Vorhaben soll eine Gesamtfläche von ca. 73.000 qm beanspruchen. Geplant ist eine Verkaufsfläche von 25.500 qm. Davon entfallen 17.890 qm auf das Kernsortiment Möbel und 7.610 qm auf Randsortimente. Das Gelände wird bereits gewerblich genutzt.

Für das Vorhaben wurde von der Regierung von Mittelfranken ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Dazu wurden Kommunen, Behörden, Institutionen und Verbände sowie die Öffentlichkeit beteiligt.

Von 54 eingegangenen Äußerungen enthielten nur 28 Einwendungen. Die Einwendungen und Hinweise wurden von der Regierung von Mittelfranken in der landesplanerischen Beurteilung berücksichtigt. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Hinweise ein.

Im Ergebnis entspricht die Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses an der Regensburger Straße in Nürnberg den Erfordernissen der Raumordnung, wenn vier Maßgaben erfüllt werden:

  1. Im anschließenden Bauleitplanverfahren sind die in den Verfahrensunterlagen angegebenen Verkaufsflächen für die jeweiligen Sortimente festzuschreiben.
  2. Die Waldsubstanz im Verdichtungsraum ist zu erhalten.
  3. Für den Vorhabensstandort ist eine ortsübliche ÖPNV-Anbindung sicherzustellen.
  4. Die Leistungsfähigkeit der Regensburger Straße (B 4) ist aufrecht zu erhalten.

Die landesplanerische Beurteilung kann auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter „Aktuelle Themen“ abgerufen werden.

Hintergrundinformationen zum Raumordnungsverfahren:
Die Regierung von Mittelfranken prüft im Raumordnungsverfahren wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Wirtschaft, Versorgungsstrukturen, Verkehr, Natur und Landschaft sowie Wasser auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstige betroffene Organisationen an. Die Regierung bittet ferner die betroffenen Kommunen, die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“ ab.

Dieser landesplanerischen Beurteilung kommt für sich alleine keine unmittelbare Rechtswirkung im Hinblick auf die Zulässigkeit des Vorhabens zu. Ihr Ergebnis fließt jedoch in das nachfolgende Bauleitplanverfahren ein und ist dort zu berücksichtigen.