Hochwasser
© Adobe Stock

Hochwasser in Bayern Ende Mai/Anfang Juni 2024 - Hilfen für Betroffene

Zur Unterstützung der durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 Geschädigten, hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat für ganz Bayern eine Soforthilfeaktion eingeleitet.
 

Soforthilfen für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter:

Die Anträge auf Soforthilfe für „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“, können bei den jeweilig zuständigen Landratsämtern und kreisfreien Städten gestellt werden. Von dort erfolgt auch die Auszahlung der Soforthilfen.

Die Ansprechpartner, Öffnungszeiten, Auszahlungsmodalitäten sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.
 

Finanzhilfeaktion bei drohender Existenzgefährdung:

Für die Durchführung der Finanzhilfeaktion gilt die Härtefondsrichtlinie (HFR) vom 11. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 142).

Weitere Informationen des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat finden Sie hier: Staatliche finanzielle Hilfen (bayern.de)
 

Hochwasserhilfen Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Betriebe erhalten, wie andere betroffene Haushalte, ebenfalls Mittel aus der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat sowie der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“.
Darüber hinaus wurde für Schäden in der Landwirtschaft, einschließlich Gartenbau und Fischerei, ein eigenes Soforthilfeprogramm aufgelegt.

Folgende Eckpunkte gilt es zu beachten:

  • Flächen/Betriebe müssen voraussichtlich in einer noch abzugrenzenden Gebietskulisse liegen
  • Mindestschaden von 5000 € muss vorliegen
  • Ausgleich von 50% des Gesamtschadens, max. 50 000 €, möglich sofern der Schaden nicht versicherbar ist.
  • Ausgleich von 25% des Gesamtschadens, wenn der Schaden versicherbar ist.   
  • Schäden müssen zeitnah dokumentiert werden, z.B. mit der Fal-By-App.  

Die Behebung von Schäden im Privat und Körperschaftswald kann ebenfalls gefördert werden.

Informationen erhalten Betroffene an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Für die Förderabwicklung in Mittelfranken ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim zuständig (www.aelf-fu.bayern.de)
 

Unterstützung für betroffene Unternehmen - Soforthilfeprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministerium

Mit dem Soforthilfeprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums können betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern unterstützt werden. Die Antragsberechtigung setzt voraus, dass sich die Betriebsstätte bzw. die wirtschaftsnahe Infrastruktur in Bayern befindet und die Hochwasserschäden ab dem 31. Mai 2024 entstanden sind.

Soforthilfen für die Behebung von Schäden mit dem Ziel der Erhaltung der Betriebe und der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit werden ab 5.000 Euro gewährt und sind auf maximal 200.000 Euro begrenzt. Bezüglich des Umfangs der Soforthilfe wird zwischen nicht versicherbaren, versicherbaren und versicherten Schäden unterschieden:

Bei nicht versicherbaren Schäden (Nachweis erforderlich) wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.

Bei versicherbaren und versicherten Schäden wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.

Soforthilfen werden ab einer Schadenshöhe von 10 000 Euro gewährt.

Soforthilfen unter 5 000 Euro werden nicht gewährt.

Im Rahmen der Soforthilfen ist aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen anerkannten unabhängigen Sachverständigen nötig.

Weitere Informationen können Sie der Richtlinie entnehmen.

Richtlinie (PDF-Dokument)

Zum Antragsformular (PDF-Dokument)

Kontakt:
REGIERUNG VON MITTELFRANKEN
Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024
3078-1
Postfach 6 06
91511 Ansbach

Tel: 0981 53 1321

E-Mail: