Europawahl 2024 - Bürgerinnen und Bürger erhalten Wahlbenachrichtigungen bis 19. Mai

Am 9. Juni 2024 wird in Deutschland das Europäische Parlament neu gewählt. Die zentrale Neuerung bei der Europawahl ist die Herabsenkung des Mindestwahlalters für das aktive Wahlrecht von 18 auf 16 Jahre. Bürgerinnen und Bürger erhalten Wahlbenachrichtigungen bis 19. Mai 2024.

Was wird gewählt? 

In Deutschland wird am 9. Juni das Europäische Parlament gewählt. Es ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union. Zusammen mit dem Rat der EU ist das Europäische Parlament als Gesetzgeber tätig. Im Juni werden insgesamt 720 Abgeordnete aus den 27 Mitgliedstaaten gewählt. Deutschland entsendet 96 Abgeordnete. 

Wer darf wählen? 

Bei der Wahl darf wählen, wer 

  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. 

Wie wird gewählt?

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt. Bisher gibt es kein einheitliches Wahlrecht für alle 27 Mitgliedstaaten, sondern jedes Land legt sein eigenes Wahlrecht fest. In Deutschland erfolgt die Wahl nach Listen. Dabei kann es sowohl Länderlisten als auch bundesweite Listen geben. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. 

Weitere Informationen finden Sie unter Europawahlen (bayern.de)