Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) - Kraftwerk Franken I

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Erweiterung der Lagermenge für leichtes Heizöl (HEL) von derzeit 24.200 t auf 36.200 t des Heizöltanklagers am Kraftwerk Franken I der Uniper Kraftwerke GmbH, Holzstraße 6, 40221 Düsseldorf

Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken vom 15.12.2022

Die Firma Uniper Kraftwerke GmbH, Holzstraße 6, 40221 Düsseldorf, beantragte am 22.11.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der Lagermengen für leichtes Heizöl am Standort Kraftwerk Franken I, Felsenstraße 14, 90499 Nürnberg, Fl.Nrn. 712, 712/3, 713/4 und 567/68 Gemarkung Großreuth b. Schweinau bei der Regierung von Mittelfranken (§ 16 Abs. 1 BImSchG).

Das bestehende Heizöltanklager soll von derzeit 24.200 Tonnen auf 36.200 Tonnen befüllt werden. Bauliche Maßnahmen werden nicht vorgenommen. Mit der Erhöhung der Lagermenge ergibt sich auch eine Änderung der Einstufung des Betriebsbereichs in die Obere Klasse gem. § 2 Nr. 2 der 12. BImSchV (StörfallVO).

Das beantragte Vorhaben wurde am 21.12.2022 im Amtsblatt der Regierung von Mittelfranken öffentlich bekannt gemacht:

Mittelfränkisches Amtsblatt Sonderausgabe Nr. 12a/2022 (PDF-Dokument)

Zusätzlich erfolgte die Bekanntmachung online über die Website der Regierung von Mittelfranken sowie über das UVP-Portal Bayern.

In der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie alle Termine sowie die Örtlichkeiten für die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen.