Neues vom Förderprogramm „Innovationsgutscheine Bayern“

Ab 2023 Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Realisierung digitaler Produkte und Dienstleistungen

Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.

Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:

  • Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 4.000 € und maximal 30.000 €.
     
  • Der Innovationsgutschein Spezial eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 30.000 € und maximal 80.000 €.

Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken. Innovative Unternehmen weisen deutliche Vorteile bei Wachstum, Stabilität und Zahl der Arbeitsplätze auf. Sie sind damit nicht nur wirtschaftlich leistungsfähiger, sondern gehen auch gestärkt die Herausforderungen der Zukunft an.

Weitere Informationen unter www.innovationsgutschein-bayern.de

 

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