Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung

Koordinierungs- und Beratungsstelle BerufsanerkennungDas Verfahren zur beruflichen Anerkennung ist ein Verfahren zur Bewertung der Gleichwertigkeit eines ausländischen beruflichen Abschlusses mit einem deutschen Referenzberuf. Mit den ab 2012 eingeführten Anerkennungsgesetzen des Bundes und der Länder hat nun nahezu jede Fachkraft – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Aufenthaltsstatus – einen rechtlichen Anspruch auf die Prüfung vorhandener im Ausland erworbener Abschlüsse. Die Berufsanerkennung bietet für Fachkräfte Vorteile: Sie können damit ihre ausländischen Qualifikationen transparent machen, den Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern und auch Ungleichbehandlungen vorbeugen.

Auch im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens spielt das Anerkennungsverfahren eine zentrale Rolle, da die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation in der Regel Voraussetzung für die Erteilung eines Visums für Fachkräfte aus Drittstaaten ist.

Für ein erfolgreiches und schnelles Anerkennungsverfahren ist eine frühzeitige Beratung entscheidend. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) unterstützt und berät Arbeitgeber und individuell anerkennungssuchende Personen bei der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation. mehr