Lärmkartierung für Bayern vollständig abgeschlossen

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat die neuen Lärmkarten für Ballungsräume, Kommunen mit einer Hauptverkehrsstraße nach EG-Umgebungslärmrichtlinie und Kommunen in der Nähe von Großflughäfen veröffentlicht. Die Lärmkartierung, die auf der Basis der EG-Richtlinie 2002/49/EG erfolgt, wird nach den Vorgaben von § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) erstellt. Kommunen und Bürger:innen können sich über die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt ermittelten Ergebnisse zu Lärmbelastung und Betroffenenzahlen informieren. Die Ergebnisse sind im UmweltAtlas Bayern auch grafisch aufbereitet.

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