Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung im Kampf gegen Corona
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Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung im Kampf gegen Corona

In Bayern gilt bis Ende November 2020 die neue 8. Bayerische Infektionsschutz-maßnahmenverordnung vom 30. Oktober 2020, in Kraft ab 2.November 2020 in der jeweils geltenden Fassung.

Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020, gültig ab 2. November 2020

Häufig gestellte Fragen (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)

Regierungserklärung zur Lage der Corona-Pandemie (30. Oktober 2020) - YouTube

Weitere Informationen und Bekanntmachungen zur Corona-Pandemie