Coronavirus: Förderung von Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen, Kitas und heilpädagogischen Tagesstätten

 

Förderung des infektionsschutzgerechten Lüftens (Bildquelle: Adobe Stock)
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Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt gerade in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten enorme Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Gebäudeinnenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern.

Der Freistaat Bayern fördert Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen

Infektionsschutzgerechtes Lüften in Schulen; Beantragung einer Förderung (RMFR)


sowie in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe:

Infektionsschutzgerechtes Lüften in Kindertageseinrichtungen und heilpädagogischen Tagesstätten; Beantragung einer Förderung (RMFR)