Geldwäsche; Durchführung der Aufsicht - RE
- Allgemeinverfügung der Regierung von Mittelfranken über die Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten [Dateiformat: pdf] - gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) in Unternehmen, die hochwertige Güter veräußern