Linienomnibus; Beantragung einer Förderung - RE
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, die öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV; Linienverkehr nach § 42 PBefG) als
- Genehmigungsinhaber
- Betriebsführer oder
- Auftragsunternehmer
betreiben.
Art und Höhe
Die aktuellen Förderbeträge [Dateiformat: pdf]
Allgemein
Beschaffung von Kraftomnibussen soweit diese
- für den Erhalt und/oder
- zur Verbesserung
von Linienverkehren nach § 42 PBefG erforderlich sind und
- zu mehr als 65 % (überwiegend) und
- für mindestens 8 Jahre oder für eine Laufleistung von 500.000 km im ÖPNV nach § 42 PBefG eingesetzt werden.
- das Vorhaben nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist.
- das Vorhaben die Belange von Menschen mit Behinderung oder mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entspricht.
- Fahrzeuge sind bei Neubeschaffung im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten barrierefrei zu gestalten.
Speziell
Erstbeschaffung
Nur, wenn der Fahrzeugbestand des Antragstellers nicht ausreicht, den beabsichtigten Linienverkehr nach § 42 PBefG in Bayern zu betreiben.
Ersatzbeschaffung
- Wenn dies insbesondere zur Aufrechterhaltung oder qualitativen Verbesserung und Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (§ 42 PBefG) dient.
- Bei einem nicht geförderten Fahrzeug muss dieses in den letzten 5 Jahren auf den Antragsteller zugelassen und während dieser Zeit von der Kraftfahrzeugsteuer befreit gewesen sein.
- Geförderte Omnibusse müssen die Zweckbindung (acht Jahre oder 500.000 km) erfüllt haben.
Fahrzeugausstattung
Kraftomnibusse können nur gefördert werden, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Euro VI Motor
- doppelbreite Mitteltür (lichte Durchgangsbreite 1.200 mm)
- dauernd verfügbarer Kinderwagen-/Rollstuhlabstellplatz (mind. 900 x 1.300 mm) mit geeigneter Sicherungsmöglichkeit, der in einer Ebene mit dem Gangboden liegt (Das Anbringen von Klappsitzen in diesem Bereich ist möglich und wünschenswert)
- Haltegriffe an den Sitzaußenseiten zum Gang hin
- optische Anzeige des Linienverlaufs
- Haltewunschtasten und Optische Anzeige „Wagen hält“
- geeignete optische und/oder akustische Informationseinrichtungen zur Ankündigung der nächsten Haltestelle
- Zielbeschilderung (Minimum der Anzeigefläche: Stadtbusse 24 x 168 cm, Überlandbusse: 16 x 112 cm)
- tatsächliche Einstiegshöhe (Fußbodenhöhe) maximal 860 mm, soweit aufgrund besonderer Umstände keine Niederflurbusse möglich sind.
- kein WC
- Einstiegshilfen für mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste
- Der KOM muss mit den Vorschriften des § 30 d StVZO übereinstimmen
- Niederflurbusse:
- mindestens mechanische Klapprampe oder
- sonstige Vorrichtung, die insbesondere Rollstuhlfahrern einen Einstieg ermöglicht.
- Sonstige Busse:
- ein geeigneter Hublift
- ein geeigneter Hublift
- Niederflurbusse:
- Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat mit Schreiben vom 06.05.2020 mitgeteilt, dass Busse ab sofort WLAN-fähig sein müssen. Das heißt, es müssen die technischen Voraussetzungen im Linienbus für WLAN, insbesondere das BayernWLAN geschaffen werden; dies ist ab sofort Fördervoraussetzung.
Förderantrag
Ein Förderantrag ist mit dem u. a. Antragformular bei der Bezirksregierung einzureichen in deren Bereich der Verkehr überwiegend betrieben wird.
Pro Busart ist ein Antragsformular auszufüllen. Das Beiblatt bitte nur einmal einreichen.
- Angebot (Hersteller) mit Nettopreis und ggf. Nettopreis für Erdgas, Hybrid oder Elektro
- Bestätigung des Fahrzeugherstellers über die von uns geforderte Ausstattung
- Bestätigung über die Verwendung des VGN-Layouts (ggf. Vorlage eines Entwurfs)
- Sonstige Nachweise
(Bestätigung vom Finanzamt, von wann bis wann, der auszusondernde KOM von der Steuer befreit war bzw. Nachweis über ÖPNV-Einsatz) wie im Antrag vorgeschrieben - Stellungnahme des/der örtlichen Behindertenbeauftragten
(Landratsamt oder kreisfrei Stadt) unabhängig um welchen Fahrzeugtyp (Niederflur- oder Hochbodenfahrzeug) es sich dabei handelt
- Antrag auf Förderung zur Anschaffung von Kraftomnibussen im ÖPNV - Bitte je Busart ein Antragsformular!