Arzt/Ärztin; Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Beschreibung
Wenn Sie den ärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Zulassung als Arzt/Ärztin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landesärztekammer.
Für Sie zuständig
- Regierung von Unterfranken - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, WeinprüfstelleAnsprechpartner
Verzichtserklärungen bei akademischen Heilberufen (Buchstabengruppe A-K)
Telefon +49 (0)931 380-1702
Fax +49 (0)931 380-2702
E-Mail gesundheit@reg-ufr.bayern.de
Verzichtserklärungen bei akademischen Heilberufen (Buchstabengruppe L-Z)
Telefon +49 (0)931 380-1703
Fax +49 (0)931 380-2703
E-Mail gesundheit@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222
Voraussetzungen
Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
Verfahrensablauf
Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.
Erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde im Original