Container; Beantragung der Zulassung
Bayerische Unternehmen, die internationale Beförderungen mit Containern durchführen wollen, benötigen hierfür im Interesse der Verkehrssicherheit eine entsprechende Zulassung. Ausgenommen sind Container, die für den Luftverkehr entwickelt sind.
Beschreibung
Aufgrund eines internationalen Abkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, Sicherheitsstandards zum Schutz menschlichen Lebens bei Umschlag, Beförderung oder Stapelung mit Containern einzuhalten.
Unternehmen, die internationale Beförderungen mit Containern durchführen wollen, benötigen für diese eine Zulassung. Diese müssen Unternehmen mit Sitz in Bayern bei der Regierung von Schwaben beantragen.
Für Sie zuständig
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 23 - Personenbeförderung, Schienen- und StraßenverkehrAnsprechpartner
Erlei, Beate - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)821 327-2582
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deDie allgemeinen Besuchszeiten sind
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 UhrHausanschrift
Langenmantelstraße 1
86153 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2660
Voraussetzungen
Für die Container muss durch ein mit Gutachten nachgewiesen werden, dass diese verkehrssicher sind.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten zur Verkehrssicherheit
- Fotos vom Container
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung. Der Gebührenrahmen beträgt 100 bis 250 Euro je Container.