Internationaler Straßengüterverkehr; Beantragung der Transportgenehmigungen für Südosteuropa, Nordafrika und Nahost
Deutsche Spediteure, die Waren nach Südosteuropa, Nordafrika und Nahost transportieren wollen, benötigen eine Erlaubnis der ausländischen Stelle (gilt auch für Transitfahrten).
Beschreibung
Deutsche Spediteure, die Waren ins Nicht-EU-Ausland transportieren wollen, benötigen eine Erlaubnis der ausländischen Stelle. Der Regierung der Oberpfalz (= Transportausgabestelle) als nationale Genehmigungsbehörde steht ein Kontingent dieser im Ausland gültigen Genehmigungen zur Verfügung. Die Erteilung dieser Genehmigungen kann erfolgen, wenn der Unternehmer über eine im Inland gültige Güterkraftverkehrslizenz verfügt, er zuverlässig ist und das jeweilige Kontingent nicht erschöpft ist.
Entsprechendes gilt für den Transport von Hilfsgütern. Eine Privatperson benötigt hierfür allerdings keine EU-Lizenz.
Für Sie zuständig
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Schienen- und StraßenverkehrAnsprechpartner
Dorfner, Markus
Internationale Gütertransporte
Telefon +49 (0)941 5680-1325
Fax +49 (0)941 5680-1388
E-Mail transportgenehmigungen@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Voraussetzungen
Die Genehmigung wird einem Unternehmer erteilt, der in dem Staat, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr für andere zugelassen ist und über den keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit ergeben. Sie ist nicht übertragbar.
Die Erteilung erfolgt für einen bestimmten Zeitraum, mindestens einen Kalendertag. Die Zahl der Fahrten, die innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt werden dürfen, kann begrenzt werden.
Entsprechendes gilt für den Transport von Hilfsgütern.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Tage
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der EU-Lizenz (für Spediteure, die dem Güterkraftverkehrsgesetz unterliegen)
- Anmeldung zum Werkverkehr
Formulare
- Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr - Einzelfahrgenehmigung, Dreiländerverkehrsgenehmigungen und Jahresgenehmigungen
- Einmaliger Antrag auf Erteilung von Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zur Überführung von Kraftfahrzeugen
- Antrag auf Erteilung von Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr für Hilfsgüter
Kosten
Einzelfahrtengenehmigung: 10 bzw. 12,00 EUR
Jahresgenehmigung: 105,00 EUR
Hilfsgütertransporte: kostenfrei