Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die zahnärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern zahnärztlich tätig werden wollen.