Coronavirus; Entschädigung bei Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz (Elternhilfe Corona)

Wichtiger Hinweis:

Wir möchten Sie informieren, dass aufgrund eines notwendigen Upgrades der Systemumgebung das System zur Beantragung von Verdienstausfallentschädigung und Elternhilfe vom 13. November (Montag) bis 22. November (Mittwoch) 2023 nicht zur Verfügung steht. Anträge können dann wieder ab dem 23. November (Donnerstag) 2023 gestellt werden. Anträge, die in der Zeit vom 13. bis 22. November 2023 verfristen, können noch bis zum 30. November (Donnerstag) 2023 eingereicht werden.

Eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz, die zum 30.03.2020 in Kraft getreten ist, soll finanzielle Nachteile auffangen, die entstehen, wenn Arbeitnehmer oder Selbstständige im Zuge der Corona-Krise wegen notwendig gewordener Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können.