Coronavirus; Entschädigung bei Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz (Elternhilfe Corona)
Wir möchten Sie informieren, dass aufgrund eines notwendigen Upgrades der Systemumgebung das System zur Beantragung von Verdienstausfallentschädigung und Elternhilfe vom 13. November (Montag) bis 22. November (Mittwoch) 2023 nicht zur Verfügung steht. Anträge können dann wieder ab dem 23. November (Donnerstag) 2023 gestellt werden. Anträge, die in der Zeit vom 13. bis 22. November 2023 verfristen, können noch bis zum 30. November (Donnerstag) 2023 eingereicht werden.
Eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz, die zum 30.03.2020 in Kraft getreten ist, soll finanzielle Nachteile auffangen, die entstehen, wenn Arbeitnehmer oder Selbstständige im Zuge der Corona-Krise wegen notwendig gewordener Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können.
So können Arbeitgeber und Selbstständige unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung geltend machen. In Bayern sind die Bezirksregierungen für die Entschädigungen zuständig. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber in Vorleistung gehen, also ihren Arbeitnehmer das Entgelt fortzahlen, auch wenn diese nicht arbeiten. Ansprechperson der Arbeitnehmer sind entsprechend ihre Arbeitgeber.
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Voraussetzungen für die Entschädigung sind:
- Die Schule oder Kindertagesstätte, die das Kind des/der Mitarbeitenden oder des/der selbstständig Tätigen besucht, muss aufgrund behördlicher Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung einer Infektionskrankheit geschlossen worden sein und
- das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (d. h. dass das Kind höchstens 11 Jahre alt ist) oder das Kind ist behindert und auf Hilfe angewiesen und
- das Kind muss in der Zeit der Schließung von dem/der Arbeitnehmer bzw. dem/der selbstständig Tätigen selbst zu Hause betreut werden, weil
- eine anderweitige zumutbare Betreuung nicht sichergestellt werden konnte.
Alle vorstehend genannten Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein.
Der Antrag Entschädigungsleistung kann über ein online-basiertes Antragsverfahren gestellt werden.