Coronavirus; Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler
Der Ministerrat hat am 27.10.2020 ein Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe beschlossen. Dieses soll den infolge der Corona-Pandemie entstandenen Umsatzrückgang durch Zahlung eines fiktiven Unternehmerlohns teilweise ausgleichen, der auf Grundlage des pandemiebedingten Umsatzrückgangs berechnet wird (bis zu 1.180 € monatlich). Das Programm lief bis 30. September 2022.
Für das Hilfsprogramm können keine Anträge mehr gestellt werden. Aktuell läuft die Prüfung der Schlussmitteilungen, die von jedem Antragsteller zu jedem Antrag abzugeben war, dem Hilfe bewilligt wurde.
Bei Fragen zur Schlussmitteilung stehen dazu Informationen auf folgender Webseite zur Verfügung:
www.bayern-innovativ.de/seite/soloselbststaendigenprogramm-downloads-faqs
Für allgemeine Fragen dazu von Personen im Regierungsbezirk Mittelfranken steht außerdem eine Hotline unter 0981/53-1977 von Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 Uhr und 15.00 Uhr zur Verfügung.
Fragen zu einem konkret gestellten Antrag bzw. zu einem Bescheid richten in Mittelfranken ansässige Antragsteller bitte nur per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse:
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 12Hausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachAnsprechpartner
Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler
E-Mail: rmfr.solo-programm-kuenstler@reg-mfr.bayern.de