Coronavirus; Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler
Der Ministerrat hat am 27.10.2020 ein Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe beschlossen. Dieses soll den infolge der Corona-Pandemie entstandenen Umsatzrückgang durch Zahlung eines fiktiven Unternehmerlohns teilweise ausgleichen, der auf Grundlage des pandemiebedingten Umsatzrückgangs berechnet wird (bis zu 1.180 € monatlich). Das Programm läuft aktuell bis 30. September 2022.
Für die Zeiträume von Oktober 2020 bis Dezember 2021 können keine Anträge mehr gestellt werden. Für die Monate Januar bis März 2022 können Anträge noch bis 30. Juni 2022 gestellt werden. Für die Monate April bis Juni 2022 können Anträge bis 30. September 2022 gestellt werden. Die Antragstellung ist auf folgender Webseite möglich:
www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm
Für die Antragstellung notwendige Unterlagen, Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen sind auf folgender Webseite verfügbar:
www.bayern-innovativ.de/seite/soloselbststaendigenprogramm-downloads-faqs
Für weitergehende Fragen von Personen im Regierungsbezirk Mittelfranken steht darüber hinaus eine Hotline unter 0981/53-1977 von Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 Uhr und 15.00 Uhr zur Verfügung.
Fragen zu einem konkret gestellten Antrag bzw. zu einem Bescheid richten in Mittelfranken ansässige Antragsteller bitte nur per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse:
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 12Hausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachAnsprechpartner
Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler
E-Mail: rmfr.solo-programm-kuenstler@reg-mfr.bayern.de