Coronavirus; Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler
Der Ministerrat hat am 27.10.2020 ein neues Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe beschlossen. Dieses soll den infolge der Corona-Pandemie entstandenen Umsatzrückgang durch Zahlung eines fiktiven Unternehmerlohns teilweise ausgleichen, der auf Grundlage des pandemiebedingten Umsatzrückgangs berechnet wird (bis zu 1.180 € monatlich für die Zeit von Oktober bis Dezember 2020).
Beschreibung
Anträge können ab sofort bis spätestens 31. März 2021 auf folgender Webseite gestellt werden, wo sich auch nähere Informationen dazu finden: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm.
Allgemeine Informationen zum Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler finden sich auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unter https://wk.bayern.de/solo.
Für weitergehende Fragen steht eine Hotline unter 089 / 2185 1942 von Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 15 Uhr zur Verfügung.
Fragen zu einem konkret gestellten Antrag bzw. zu einem Bescheid richten in Mittelfranken ansässige Antragsteller bitte nur per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: rmfr.solo-programm-kuenstler@reg-mfr.bayern.de
Für Sie zuständig
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 12
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Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachAnsprechpartner
Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler
E-Mail: rmfr.solo-programm-kuenstler@reg-mfr.bayern.de