Lärmschutz; LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von Luftwärmepumpen in Gebieten, die dem Wohnen dienen

Die aktuellen Entwicklungen in der Energie- und Klimapolitik – hierzu zählt u.a. auch die zum 01.01.2024 in Kraft getretene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – lassen weiterhin eine deutliche Zunahme installierter Wärmepumpen erwarten.

Laut der gemeinsamen Absatzstatistik von Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP) und Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH) stieg der Absatz von Heizungswärmepumpen bereits im Jahr 2022 auf 236.000 Geräte und damit um 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund des prognostizierten weiteren Zuwachses an Wärmepumpen ist zu erwarten, dass die Lärmkonflikte zunehmen werden, insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten.

Warmepumpe
Quelle: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.

Um diesen Lärmkonflikten bereits frühzeitig und effektiv entgegenzuwirken, wurde der „LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen“ überarbeitet und zusätzlich eine Kurzfassung, die speziell Luftwärmepumpen in den Blick nimmt, erstellt. Insbesondere in Form der praxisnahen Kurzfassung sollen auch Bauherren, Architekten, Planer sowie Heizungs- und Sanitärbetriebe für die akustische Thematik sensibilisiert werden. Die Kurzfassung für Luftwärmepumpen bietet auf Seite 7 eine Berechnungshilfe für die Ermittlung geeigneter Abstände zwischen Luftwärmepumpen und dem nächsten Immissionsort. Außerdem erhält man Informationen über weitere akustisch relevante Aufstellungsoptionen sowie über die Anforderungen an den in der jeweiligen Situation verträglichen Schallleistungspegel der Geräte selbst.

Gestützt auf den Inhalt des Leitfadens stellt das Bundesland Sachsen-Anhalt eine nutzerfreundliche und anschauliche interaktive Berechnungshilfe zur Ermittlung geeigneter Abstände zum nächsten Immissionsort bzw. eines geeigneten Schallleistungspegels für die Luftwärmepumpe des jeweiligen Vorhabens im Internet zur Verfügung.

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat mit Umlaufbeschluss Nr. 47/2023 der Veröffentlichung des umfangreich überarbeiteten LAI-Leitfadens (Langfassung sowie Kurzfassung für Luftwärmepumpen) zugestimmt.

Das im Leitfaden beschriebene vereinfachte Beurteilungsverfahren für die von Luftwärmepumpen ausgehenden Geräuschimmissionen soll die zuständigen Behörden insbesondere bei der Bauleitplanung und bei Einzelvorhaben sowie bei der orientierenden Einzelfallbeurteilung im Falle von Lärmbeschwerden unterstützen.

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