Immissionsschutz; Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsanlage für Altholz, Gärreste und Siebüberlauf durch die N-ERGIE Kraftwerke GmbH am Kraftwerksstandort in Nürnberg-Sandreuth
Die N-ERGIE Kraftwerke GmbH plant am Kraftwerksstandort in Nürnberg-Sandreuth die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsanlage für Altholz der Kategorien AI bis AIV, für Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen und für Siebüberlauf aus der Kompostierung.
Die Feuerungsanlage dient dem Zweck der Energiebereitstellung. Der in der Kesselanlage erzeugte Dampf soll das Fernwärmenetz der Stadt Nürnberg mitversorgen und mithilfe der auf dem Gelände bereits bestehenden Turbinen anteilig verstromt werden (Heizkraftwerk).
Die Maßnahme bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach §§ 4, 10 BImSchG. Über die Genehmigung wird im förmlichen Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit entschieden. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Regierung von Mittelfranken.
Das Genehmigungsverfahren wird durch den Genehmigungsantrag in Gang gesetzt. Ein Genehmigungsantrag liegt der Regierung von Mittelfranken aber noch nicht vor.
Sobald der Antrag und die Unterlagen des Antragstellers vollständig vorliegen, beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Regierung von Mittelfranken (Regierungsamtsblatt) und außerdem im Internet (Homepage der Regierung von Mittelfranken, UVP-Portal Bayern). Alles Weitere zur Öffentlichkeitsbeteiligung kann dann der Bekanntmachung entnommen werden.
Allgemeine Informationen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren:
Weitere Informationen zum Vorhaben auf der Internet-Präsenz der N-ERGIE AG, Nürnberg:
Weitere Informationen zur Durchführung der Bauleitplanung bzw. zum Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ bei der Stadt Nürnberg: