Immissionsschutz; Errichtung und Betrieb eines Altholz-Heizkraftwerks durch die N-ERGIE Kraftwerke GmbH in Nürnberg-Sandreuth
Die N-ERGIE Kraftwerke GmbH plant am Kraftwerksstandort in Nürnberg-Sandreuth die Errichtung und den Betrieb eines Altholz-Heizkraftwerks. Als Brennstoffe sollen Althölzer der Kategorien AI bis AIV sowie in untergeordneten Mengen Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen und für Siebüberlauf aus der Kompostierung eingesetzt werden.
Die Kesselanlage dient dem Zweck der Energiebereitstellung. Der in der Kesselanlage erzeugte Dampf soll das Fernwärmenetz der Stadt Nürnberg mitversorgen und mithilfe der auf dem Gelände bereits bestehenden Turbinen anteilig verstromt werden (Heizkraftwerk).
Die Maßnahme bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Über die Genehmigung wird im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG unter Beteiligung der Öffentlichkeit entschieden. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Regierung von Mittelfranken.
Das Genehmigungsverfahren wird durch den Genehmigungsantrag in Gang gesetzt. Der Genehmigungsantrag vom 27.08.2025 wurde am 28.08.2025 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Der Antrag wird derzeit auf Vollständigkeit geprüft.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat noch nicht begonnen.
Wenn der Antrag und die Antragsunterlagen vollständig sind, beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens nach § 10 Abs. 3 BImSchG im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Regierung von Mittelfranken (Regierungsamtsblatt), auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken sowie im UVP-Portal des Landes Bayern.
Alle Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können der Vorhabenbekanntmachung entnommen werden. Die Vorhabenbekanntmachung finden Sie zu gegebener Zeit hier.
Allgemeine Informationen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren:
Weitere Informationen zum Vorhaben auf der Internet-Präsenz der N-ERGIE AG, Nürnberg:
Weitere Informationen zur Durchführung der Bauleitplanung bzw. zum Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ bei der Stadt Nürnberg: