Industrieemissionen; Anlagenüberwachung
Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen auf die Luft, den Boden oder die Gewässer hervorzurufen, werden durch die jeweils zuständigen Behörden regelmäßig überwacht.
Die EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen (IE-RL) ist ein bedeutendes Element des europäischen Umweltschutzes und wurde 2013 in nationales Recht umgesetzt.
Sie verfolgt das Ziel, Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Erreicht wird dies dadurch, dass (Industrie-)Anlagen, die unter diese Richtlinie fallen (sog. IE-Anlagen), engmaschig überwacht und die Ergebnisse dieser Vor-Ort-Besichtigung veröffentlicht werden. Zudem ist für den Betrieb jeder IE-Anlage eine Genehmigung erforderlich.
Unter die IE-RL fallen:
- Industrieanlagen, die in Anhang 1 der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet sind, wie z. B. Raffinerien, Chemieanlagen und viele Kraftwerke.
- Eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen, die in Deutschland nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG genehmigt werden,
- Deponien, die unter Nr. 5.4 des Anhangs 1 der IE-RL fallen.
Für den medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz der IE-RL werden die IE-Anlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Zudem enthält die IE-RL detaillierte Vorgaben zur Anlagenüberwachung, Berichterstattung und damit verbundenen Veröffentlichungspflichten. Durch diese Maßnahmen sollen zusätzlich auch gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU geschaffen werden.
Zur Sicherstellung der planmäßigen und nachvollziehbaren Überwachung der IE-Anlagen werden für jeden Regierungsbezirk Überwachungspläne aufgestellt. Diese gelten für alle IE-Anlagen und werden auf den Internetseiten der sieben Regierungen veröffentlicht. Auf der Grundlage dieser Überwachungspläne wird für die IE-Anlagen von der örtlich zuständigen Überwachungsbehörde ein Überwachungsprogramm erstellt, welches auf der Webseite der jeweiligen Überwachungsbehörde veröffentlicht wird. Beachten Sie hierzu bitte auch die weiterführenden Links am Ende dieser Seite.
Zuständige Überwachungsbehörde(n) für
- E-Anlagen sind die Regierungen, das Bayerische Landesamt für Umwelt, die Kreisverwaltungsbehörden oder die Bergämter,
- eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen sind die Kreisverwaltungsbehörden,
- Deponien in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase ist das Bayerische Landesamt für Umwelt.
Die örtlich zuständigen Überwachungsbehörden ermitteln durch eine Risikobewertung für jede einzelne IE-Anlage in ihrem Zuständigkeitsbereich den Überwachungsturnus für Vor-Ort-Besichtigungen. Berücksichtigt werden dabei u. a. die Größe, Komplexität und Betriebsdauer der Anlage, aber auch die darin verwendeten Stoffe oder etwaige Lärmbelastungen. Die Regelüberwachungen finden dabei alle ein bis drei Jahre statt; bei einem konkreten Anlass ist dies auch häufiger möglich.
Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer IE-Anlage erstellt die zuständige Überwachungsbehörde einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Der Überwachungsbericht wird innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung auf der Internetseite der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde veröffentlicht. Ebenso sind auch alle nach Januar 2013 erteilten Bescheide über IE-Anlagen auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde zu finden.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz
Ansprechpartner
Umweltschutz
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail technischer.umweltschutz@reg-mfr.bayern.deTelefon +49 (0)981 53-1343
Telefon +49 (0)981 53-1418
Telefon +49 (0)981 53-1571Hausanschrift
Bischof-Meiser-Straße 2/4
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
- Richtlinie 2010/75/EU des europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - Fassung vom 17.12.2010
- § 52a Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- § 8 Abs. 5 Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)
- § 9 Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)
Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) im Regierungsbezirk Mittelfranken
Im Rahmen der Zuständigkeit der Regierung von Mittelfranken werden hier Anlagen für die Bereich Immissionsschutz, Abfallwirtschaft (Deponien) und Abwasser (eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen) betrachtet.
Die Regierung von Mittelfranken hat einen Überwachungsplan für alle in Mittelfranken betroffenen Anlagen erstellt, der die Grundlage für die Überwachungsprogramme der einzelnen Überwachungsbehörden bildet. Neben der Regierung selbst, haben die Landratsämter und kreisfreien Städte sowie das Bayerische Landesamt für Umwelt ihre jeweiligen Überwachungsprogramme daraus entwickelt.
Bereich Immissionsschutz, BImSchG-Anlagen
Von nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen fallen einige Anlagen wegen ihrer besonderen Umweltrelevanz unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (IE-RL). Diese Anlagen sind im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) mit einem E gekennzeichnet. Die Einstufung als E-Anlage hat vor allem Auswirkungen auf die verbindliche Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen und auf die Überwachung der Anlagen.
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Überwachungsplan der Regierung von Mittelfranken für den Bereich Immissionsschutz [Dateiformat: pdf]
Anhang 1 zum Überwachungsplan: [Dateiformat: pdf]
Zusammenstellung der im Regierungsbezirk Mittelfranken zu überwachenden E-Anlagen im Geltungsbereich des Überwachungsplans für den Bereich ImmissionsschutzAnhang 2 zum Überwachungsplan: Formblätter für Überwachungsprogramme
2.1 der Regierung [Dateiformat: pdf]2.2 der Landratsämter und kreisfreien Städte [Dateiformat: pdf]
2.3 des Landesamtes für Umwelt [Dateiformat: pdf]
2.4 des Bergamtes [Dateiformat: pdf]
Anhang 3 zum Überwachungsplan [Dateiformat: pdf]
(Formblatt für Anlage 2 des Überwachungsprogramms):Beschreibung des Bewertungsschemas [Dateiformat: pdf]
Anhang 4 zum Überwachungsplan [Dateiformat: pdf]
(Formblatt für Anlage 1 des Überwachungsprogramms):
Zusammenstellung der von der Überwachungsbehörde im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms zu überwachenden Anlagen mit ÜberwachungsturnusAnhang 5 zum Überwachungsplan [Dateiformat: pdf]
(Formblatt für Anlage 4 des Überwachungsprogramms):
Zusammenstellung von Anlagen anderer Überwachungsbehörden im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms der Landratsämter und Kreisfreien StädteAnhang 6 zum Überwachungsplan [Dateiformat: pdf]
(Formblatt für Anlage 3 des Überwachungsprogramms):
Überwachungsbericht
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Uniper Kraftwerke GmbH
Überwachungsbericht für das Kraftwerk Franken I vom 22.11.2023 (Pdf-Dokument)Erlanger Stadtwerke AG
Überwachungsbericht für das Heizwerk Franken II 02.12.2021 (Pdf-Dokument)Erlanger Stadtwerke AG
Überwachungsbericht für das Heizkraftwerk vom 29.11.2023 (Pdf-Dokument)N-Ergie Kraftwerke GmbH
Überwachungsbericht HKW Sandreuth vom 06.12.2022 (Pdf-Dokument)ELZI GmbH
Überwachungsbericht vom 30.11.2022 (Pdf-Dokument)Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG
Überwachungsbericht zur Behandlung und Lagerung von gef. Abfällen vom 15.12.2022 (Pdf-Dokument)N-Ergie Kraftwerke GmbH
Überwachungsbericht HW Muggenhof vom 16.01.2024 (Pdf-Dokument)N-Ergie Kraftwerke GmbH
Überwachungsbericht HW Langwasser vom 18.01.2024 (Pdf-Dokument)N-Ergie Kraftwerke GmbH
Überwachungsbericht HW Maxfeld vom 16.01.2024 (Pdf-Dokument)TEAtherm GmbH
Überwachungsbericht vom 11.05.2022 (Pdf-Dokument)
Bereich Abfallwirtschaft, Deponien
Der Überwachungsplan gemäß § 47 Abs. 7 KrWG soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Deponien der Klassen I, II und III nach Deponieverordnung (DepV) in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase sicherstellen. Im Überwachungsplan werden die im Regierungsbezirk Mittelfranken liegenden Deponien nach Nr. 5.4. Anhang 1 der IE-RL aufgeführt. Sie werden vom Landesamt für Umwelt überwacht und im dortigen Überwachungsprogramm berücksichtigt.
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Anhang 1 zum Überwachungsplan [Dateiformat: Pdf]:
Zusammenstellung der im Regierungsbezirk Mittelfranken zu überwachenden Deponien im Geltungsbereich des Überwachungsplans für den Bereich Abfallwirtschaft - DeponieAnhang 2 zum Überwachungsplan [Dateiformat: Pdf]:
Überwachungsprogramm Mittelfranken des Landesamtes für Umwelt für den Bereich Abfallwirtschaft - DeponieAnhang 3 zum Überwachungsplan [Dateiformat: Pdf]:
(Anlage 1 zum Überwachungsprogramm)
Zusammenstellung der im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms zu über-wachenden Anlagen mit Überwachungsturnus. Die daraus resultierenden nächsten Überwachungstermine finden Sie auf der Homepage des Bayer. Landesamtes für UmweltAnhang 4 zum Überwachungsplan [Dateiformat: Pdf]:
(Anhang 2 Anlage 2 zum Überwachungsprogramm)
Bericht über die Überwachung nach § 47 Abs. 2 KrWG - Deponie (Formblatt)
Bereich eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen
Gemäß §§ 8, 9 und 10 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungs-Verordnung (IZÜV) soll der Überwachungsplan eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung von eigenständigen Abwasserbehandlungsanlagen, in die Abwasser aus E-Anlagen eingeleitet wird, sicherstellen. Im Überwachungsplan werden die im Regierungsbezirk Mittelfranken liegenden eigenständigen Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 WHG aufgeführt. Der Überwachungsplan stellt die Grundlage der Überwachungsprogramme der einzelnen Kreisverwaltungsbehörde dar.
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Anhang 1: Zusammenstellung der im Regierungsbezirk zu überwachenden Anlagen [Dateiformat: pdf]
Anhang 2: Bewertungsschema [Dateiformat: pdf]
Anhang 3: Muster für Überwachungsprogramme [Dateiformat: pdf]
(mit einem Muster für die Zusammenstellung der im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltungsbehörde zu überwachenden Anlagen (Anlage 1 des Überwachungsprogramms))
Stand: 18.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken