Industrieemissionen; Anlagenüberwachung
Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen auf die Luft, den Boden oder die Gewässer hervorzurufen, werden durch die jeweils zuständigen Behörden regelmäßig überwacht.
Beschreibung
Ziel der EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen (IE-RL) ist es, Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden, die von Anlagen ausgehen, die unter diese Richtlinie fallen (sog. IE-Anlagen), zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die IE-Anlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden außerdem u. a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung gemacht.
Durch den integrierten Ansatz der IE-RL ergaben sich im Zuge deren Umsetzung nicht nur Änderungen des Immissionsschutzrechts sondern auch des Abfallrechts und des Wasserrechts.
Unter die IE-RL fallen:
- Industrieanlagen, die in Anhang I der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet sind (im Folgenden IE-Anlagen genannt),
- Eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen, die in Deutschland nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG genehmigt werden,
- Deponien, die unter Nr. 5.4 des Anhangs 1 der IE-RL fallen (Pflicht zur Aufstellung von Überwachungsplänen und -programmen ergibt sich aus § 22a DepV i. V .m. § 47 Abs. 7 KrWG)
Zur Sicherstellung der planmäßigen und nachvollziehbaren Überwachung der IE-Anlagen sind für jeden Regierungsbezirk Überwachungspläne aufzustellen:
- Überwachungsplan für IE-Anlagen, einschließlich der wasserwirtschaftlich zugeordneten Überwachung von Einleitungen,
- Überwachungsplan für eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen,
- Überwachungsplan für Deponien in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase
In Überwachungsplänen werden die gültigen Standards für die Überwachung der Anlagen festgelegt. Sie werden auf der Internetseite der sieben Regierungen veröffentlicht.
Auf der Grundlage dieser Überwachungspläne wird für die IE-Anlagen von der örtlich zuständigen Überwachungsbehörde ein Überwachungsprogramm erstellt. Zuständige Überwachungsbehörde für
- IE-Anlagen sind die Regierungen, das Bayerische Landesamt für Umwelt, die Kreisverwaltungsbehörden oder die Bergämter,
- eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen sind die Kreisverwaltungsbehörden,
- Deponien in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase ist das Bayerische Landesamt für Umwelt.
Das Überwachungsprogramm wird auf der Internetseite der jeweiligen Überwachungsbehörde veröffentlicht.
Die örtlich zuständigen Überwachungsbehörden ermitteln durch eine Risikobewertung für jede einzelne in ihrem Zuständigkeitsbereich liegende IE-Anlage den Überwachungsturnus für Vor-Ort-Besichtigungen.
Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer IE-Anlage erstellt die zuständige Überwachungsbehörde einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Der Überwachungsbericht ist der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zugänglich zu machen. Auch der Überwachungsbericht wird auf der Internetseite der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde veröffentlicht.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 50 - Technischer UmweltschutzAnsprechpartner
Umweltschutz
Telefon +49 (0)981 53-1418
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail technischer.umweltschutz@reg-mfr.bayern.de
Umweltschutz
Telefon +49 (0)981 53-1343
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail technischer.umweltschutz@reg-mfr.bayern.de
Umweltschutz
Telefon +49 (0)981 53-1571
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail technischer.umweltschutz@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Bischof-Meiser-Str. 2/4
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie 2010/75/EU des europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - Fassung vom 17.12.2010
- § 52a Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- § 8 Abs. 5 Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)
- § 9 Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)
Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken
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Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 wurde die IE-RL mittlerweile in nationales Recht umgesetzt. Die neuen Vorschriften sind seit 02.05.2013 in Kraft. Die betroffenen Anlagen (IE-Anlagen) werden in der neugefassten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) gekennzeichnet. Gleichzeitig wurde für die betroffenen Deponien die Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) angepasst. Die öffentlichen Bekanntmachungen nach BImSchG und DepV finden Sie hier:
Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen
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Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Mittelfranken
- einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen,
- einen Überwachungsplan für die betroffenen Deponien und
- einen Überwachungsplan für eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen
im Regierungsbezirk aufgestellt.
Auf der Grundlage dieser Pläne hat die Regierung von Mittelfranken darüber hinaus für die von ihr zu überwachenden IE-Anlagen ein Überwachungsprogramm erstellt.Analog dazu erstellen auch die Kreisverwaltungsbehörden und das Landesamt für Umwelt jeweils Überwachungsprogramme für die IE-Anlagen, die sie in eigener Zuständigkeit überwachen. Diese werden auf der Internetseite der jeweiligen Überwachungsbehörde veröffentlicht.
Zu den in Zusammenhang mit den Überwachungsplänen für Industrieanlagen und Deponien wahrzunehmenden Aufgaben des Sachgebietes Technischer Umweltschutz gehören u.a.:
- Erstellung und Fortschreibung des Überwachungsplans für Industrieanlagen und Deponien
- Erstellung und Fortschreibung des Überwachungsprogramms für die von der Regierung zu überwachenden IE-Anlagen
- Koordinierung der Überwachung aller immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die Kreisverwaltungsbehörden
- Teilnahme an Vor-Ort-Begehungen im Rahmen der Überwachungen von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen der Kreisverwaltungsbehörden
- Erstellung eines medienübergreifenden Überwachungsplans für die Bereiche Luft, Wasser und Boden auf der Basis der einzelnen Überwachungspläne für diese Bereiche.
Stand: 20.08.2020
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken