Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes.
Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.
In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt
Ansprechpartner
Immissionsschutz (rechtlich)
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deTelefon +49 (0)981 53-1417
Telefon +49 (0)981 53-1747Hausanschrift
Bischof-Meiser-Straße 2/4
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456 - Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz
Ansprechpartner
Immissionsschutz (fachlich)
Telefon +49 (0)981 53-1605
E-Mail technischer.umweltschutz@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Bischof-Meiser-Straße 2/4
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
- Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
- Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
- Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen
- Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge