Luftreinhaltepläne in Mittelfranken
Die Regierung von Mittelfranken hat im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und den Städten Ansbach, Nürnberg, Fürth und Erlangen Entwürfe der Luftreinhalte-/Aktionspläne für das Stadtgebiet Ansbach und den Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen erstellt.
Ziel der Luftreinhalte-/Aktionspläne ist die Verbesserung der Luftqualität. Die Pläne sollen als verwaltungsinterne Handlungskonzepte die betroffenen Behörden darin unterstützen, möglichst wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den Plangebieten zu ergreifen.
Die EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie und ihre Tochterrichtlinien über Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe wurden 2002 u.a. durch die Novelle der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft – 22. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt. Die 22. BImSchV wurde im Jahr 2010 durch die 39 Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV) ersetzt.
Bei Überschreiten der Immissionsgrenzwerte sind Luftreinhalte-/Aktionspläne zu erstellen, die alle erforderlichen Maßnahmen beinhalten, um eine Einhaltung der Grenzwerte ab dem jeweiligen Stichtag auf Dauer sicherzustellen. Ein Luftreinhalte-/Aktionsplan hat die Aufgabe, die Anstrengungen der öffentlichen Verwaltung zur Sanierung einer lufthygienisch nicht den Zielvorgaben entsprechenden Situation in einem bestimmten Gebiet zu organisieren.
Im Jahr 2003 wurde der Grenzwert plus Toleranzmarge für Feinstaub (PM10) in Ansbach an der Messstation Residenzstraße, in Nürnberg an der Messstation Bahnhofstraße und in Fürth an der Messstation Theresienstraße häufiger als 35-mal überschritten. Daher hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die Regierung von Mittelfranken beauftragt, Entwürfe von Luftreinhalte-/Aktionsplänen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und den Städten Ansbach (Luftreinhalte-/Aktionsplan Stadt Ansbach) und Nürnberg, Fürth, Erlangen (Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen) zu erstellen. Die Entwürfe wurden im Jahr 2004 unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Entwürfe hat das Ministerium im Dezember 2004 die Luftreinhalte-/Aktionspläne für die Stadt Ansbach und den Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen beschlossen. Die Luftreinhalte-/Aktionspläne wurden über das Umweltbundesamt an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Weiterleitung an die Europäische Kommission übermittelt. Die Luftreinhalte- und Aktionspläne sind über die nachfolgende Rubrik "Luftreinhaltepläne in Mittelfranken" zugänglich.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz
Ansprechpartner
Luftreinhaltepläne in Mittelfranken
Telefon +49 (0)981 53-1242
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail Technischer.Umweltschutz@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Bischof-Meiser-Str. 2/4
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
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1. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans der Stadt Ansbach ist in Kraft gesetzt
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat am 06. August 2009 die erste Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplanes der Stadt Ansbach in Kraft gesetzt.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, der Verfahrensablauf, der fortgeschriebene Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Stadt Ansbach und der Anhang 8.6 (Immissionsmessungen des LfU in Ansbach) können nachfolgend eingesehen und als PDF-Dateien heruntergeladen werden.Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 06.08.2009 (PDF-Dokument)
Verfahrensablauf (PDF-Dokument)
Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans der Stadt Ansbach (PDF-Dokument)
Anhang 8.6 Bericht über Luftschadstoffmessungen in Ansbach (PDF-Dokument)
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1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg - Fürth - Erlangen für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg ist in Kraft gesetzt
Aufgrund der im Jahr 2007 an der LÜB-Messstation Nürnberg Von-der-Tann-Straße erstmalig registrierten Überschreitung des Grenzwertes für den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von (inklusive der 2007 gültigen Toleranzmarge) 46 µg/m³ wurde die Regierung von Mittelfranken vom Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) beauftragt, zusammen mit dem LfU und der Stadt Nürnberg gem. § 47 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) den Entwurf einer ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg - Fürth - Erlangen für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg - mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung der Luftqualität - zu erstellen.
Der Planentwurf wurde der Öffentlichkeit nach § 47 Abs. 5a BImSchG vom 25.06.2010 bis 29.07.2010 durch Auslegung bei der Regierung von Mittelfranken und bei der Stadt Nürnberg, sowie durch Veröffentlichung im Internet bekanntgemacht. Bis zum 13.08.2010 konnten interessierte Bürger Stellungnahmen und Anregungen zum Planentwurf, sowohl bei der Regierung von Mittelfranken als auch beim Umweltamt der Stadt Nürnberg, schriftlich oder per E-Mail einreichen. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden von der Stadt Nürnberg und der Regierung fachlich bewertet.
Nach Abstimmung mit den Ressorts hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit am 03.12.2010 die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg - Fürth - Erlangen für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg in Kraft gesetzt.
Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan für die Stadt Nürnberg, die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG), sowie der Ablauf der Planerstellung sowie ergänzende Informationen zum Luftreinhalteplan und seiner Fortschreibung (Immissionsprognosen) können über die folgenden Links als PDF-Dateien eingesehen und heruntergeladen werden.
Links:
1. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans (PDF-Dokument)
Anlage 1 (Bekanntmachungstext) (PDF-Dokument)
Anlage 2 (Ablauf der Planerstellung) (PDF-Dokument)
Ergänzende Informationen zum Luftreinhalteplan und seiner Fortschreibung (PDF-Dokument)
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
§ 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
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2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg - Fürth - Erlangen für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg ist in Kraft gesetzt
Im Dezember 2004 wurde der Luftreinhalteplan für die Stadt Nürnberg – ausgelöst durch eine Grenzwertüberschreitung bei Feinstaub PM10 im Jahr 2003 – vom damaligen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Kraft gesetzt. Aufgrund der Überschreitung des geltenden Stickstoffdioxid-NO2-Jahresgrenzwerts inklusive Toleranzmarge wurde im Dezember 2010 eine Erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Nürnberg in Kraft gesetzt.
Aufgrund der Überschreitung des geltenden Stickstoffdioxid-NO2-Jahresgrenzwerts von 40 µg/m³ hat die Regierung von Mittelfranken zusammen mit der Stadt Nürnberg und dem Landesamt für Umwelt (LfU) gemäß § 47 Abs.1 BImSchG eine zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Nürnberg mit dem Ziel der weiteren Verbesserung der Luftqualität im Plangebiet erstellt.
Der Planentwurf wurde der Öffentlichkeit nach § 47 Abs. 5a BImSchG vom 15.12.2016 bis 23.01.2017 durch Auslegung bei der Regierung von Mittelfranken und bei der Stadt Nürnberg sowie durch Veröffentlichung im Internet bekanntgemacht. Bis zum 06.02.2017 konnten interessierte Bürger Stellungnahmen und Anregungen zum Planentwurf sowohl bei der Regierung von Mittelfranken als auch beim Umweltamt der Stadt Nürnberg schriftlich oder per E-Mail einreichen. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden von der Stadt Nürnberg und der Regierung von Mittelfranken fachlich bewertet.
Nach Abstimmung mit den Ressorts hat die Regierung von Mittelfranken am 15.09.2017 die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg - Fürth - Erlangen für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg in Kraft gesetzt.
Rechtsgrundlagen:
- 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
- § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg - Fürth - Erlangen für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg, die Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken sowie der bisherige Verfahrensablauf können auch unter den folgenden Links online eingesehen und als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Downloads:
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (PDF-Dokument)
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans - Bekanntmachung (PDF-Dokument)
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans - Verfahrensablauf (PDF-Dokument)