Moorrenaturierung; Beantragung einer Förderung
Moore stellen wichtige Kohlenstoffdioxidspeicher dar. Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) wird deshalb die Renaturierung von Mooren gefördert.
Beschreibung
Zweck ist die Erhaltung, die Optimierung, sowie die Wiederherstellung von Mooren.
Ein wesentliches Ziel der Moorrenaturierung ist die Wiederherstellung der Funktion von Mooren als CO2-Speicher. Gefördert wird der Flächenankauf, die Erstellung von Renaturierungskonzepten sowie die Umsetzung von Projekten zur Wiedervernässung der Moore.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 51 - NaturschutzAnsprechpartner
Moorrenaturierung
Telefon +49 (0)981 53-1500
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Bischof-Meiser-Str. 2/4
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Voraussetzungen
Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die natürliche Moorentwicklung und das Torfwachstum zu fördern und wiederherzustellen.
Verfahrensablauf
Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der LNPR. Hierbei werden die Anträge für das laufende Jahr bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörden) eingereicht. Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Regierungen (höhere Naturschutzbehörden).
Bearbeitungsdauer
Maßnahmen werden zügig bearbeitet, abhängig von der Verfügbarkeit von Fördermitteln im jeweiligen Jahr.
Fristen
Antragsfristen bestehen bei Moorrenaturierungsmaßnahmen nicht.