Naturschutz; Genehmigungs-, Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren

Eingriffe und Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft sind vom Verursacher durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu kompensieren.
Bei raumbedeutsamen Vorhaben in Raumordnungsverfahren und bei genehmigungspflichtigen Vorhaben im Rahmen von Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren ist die Höhere Naturschutzbehörde beteiligt und prüft naturschutzrelevante Belange.