Naturschutz; Wolfsmanagement
Mehr als 125 Jahre nach seiner Ausrottung kehrt der Wolf nach Bayern zurück. Viele Bürger beobachten die Entwicklung der Wolfspopulation mit Sorge. Ziel des Wildtier- bzw. Wolfsmanagements ist, Konflikten vorzubeugen oder diese zu minimieren, Fragen der Bevölkerung zu beantworten und über die Verhaltens- und Lebensweisen des Wolfs zu informieren.
Die Rückkehr der Wölfe nach Bayern
Nachdem der Wolf Ende des 19. Jahrhunderts in Bayern ausgerottet wurde, durchstreifen seit 2006 immer wieder einzelne Wölfe den Freistaat. Meist handelt es sich dabei um abwandernde Jungwölfe aus der nordöstlichen Tiefland- oder der südlichen Alpen-Population auf der Suche nach einem neuen Territorium. Zehn Jahre später kam es zur ersten standorttreuen Revierbildung und 2017 zur ersten Reproduktion innerhalb Bayerns.
Verbreitung der Wölfe in Bayern
Ein Wolf gilt als standorttreu, wenn über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten mehrere gesicherte Nachweise (z.B. DNA-Spuren oder eindeutige Fotos/ Videos) in einem bestimmten Gebiet erbracht werden oder eine Reproduktion stattgefunden hat. Derzeit gibt es im Freistaat Bayern in folgenden neun Regionen ausgewiesene Territorien mit standorttreuen Wölfen (Stand August 2021):
In den Allgäuer Alpen (Einzeltier), im Norden und Süden des Nationalparks Bayerischer Wald (je ein Rudel), auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels (Einzeltier), im Manteler Forst (Rudel), auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr (Paar) sowie im Veldensteiner Forst (Rudel). Neu hinzugekommen sind des Weiteren seit Mai 2021 der Odenwald (Einzeltier) sowie seit Juni 2021 die Region rund um Eichstätt (Einzeltier). Die Rhön wird aufgrund fehlender Nachweise seit Februar 2020 nach den Monitoringstandards zum Stichtag 01.05.2021 nicht mehr als Wolfsterritorium geführt.
Auch außerhalb ausgewiesener Wolfs-Gebiete muss mittlerweile in Bayern überall und zu jeder Zeit mit wandernden Wölfen gerechnet werden. So geschehen im Frühjahr 2021, als ein junger Wolf den mittelfränkischen Landkreis Ansbach durchquerte.
Wolfsmanagement
Viele Bürger, insbesondere Nutztierhalter, beobachten die Entwicklung der Wolfspopulation mit Sorge. Um auftretende Konflikte zu minimieren, wurde der "Bayerische Aktionsplan Wolf" [Dateiformat: pdf] erarbeitet. Dieser beschreibt Managementmaßnahmen für den Umgang mit dem europaweit besonders und streng geschützten Wolf. Dazu gehören das bayernweite Monitoring der Wölfe und Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere ebenso wie der Umgang mit auffälligen Wölfen. Auch wenn sich Wölfe in der Nähe ansiedeln, sollen Tierhalter die Weidetierhaltung als besonders tierwohlgerechte und artenschutzfördernde Form der Nutztierhaltung weiter betreiben können. Ein konfliktarmes Nebeneinander kann gelingen, wenn die von Veränderungen am stärksten Betroffenen nicht alleine gelassen werden.
Deshalb wurde die Bayerische Naturschutzverwaltung an den Bezirksregierungen mit Wildtiermanagern verstärkt. Seit Juni 2021 ist auch an der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Mittelfranken im Sachgebiet 51 – Naturschutz – ein Wildtiermanager für das Wolfmanagement zuständig und steht allen Betroffenen und Interessierten bei Fragen rund um die Themen Wolf und Herdenschutz beratend zur Seite (Kontakt: wildtiermanagement@reg-mfr.bayern.de).
Wolfs-Situation im Regierungsbezirk Mittelfranken und Fördermaßnahmen
Der Regierungsbezirk Mittelfranken hat derzeit Anteil an zwei Gebieten mit standorttreuen Wölfen, die als „Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs“ laut der Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf (FöRIHW) gelten, dem Veldensteiner Forst im Norden sowie Eichstätt im Süden (Stand August 2021). Die Umsetzung von technischen Herdenschutzmaßnahmen (mobile Elektrozäune und Ställe sowie elektrifizierte Festzäune) und zukünftig der Erwerb von Herdenschutzhunden wird hier bis zu 100 % gefördert. Anträge können beim jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden. Die aktuellen Förderkulissen und Ereignisgebiete sind im Internetangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) einzusehen.
Nutztierhalter sind in den „Wolfsgebieten im Sinne des Schadensausgleichs“ dazu aufgerufen, ihre Weidetiere gegenüber möglichen Wolfsangriffen innerhalb eines Jahres nach der Ausweisung der Förderkulisse zu schützen. Sofern nach dieser Frist kein Grundschutz vor Wolfsübergriffen vorliegt, verfällt der Anspruch auf Schadensausgleichszahlungen infolge eines Nutztierrisses oder -schadens. Auf Gebiete außerhalb dieser Zonen sowie auf weitere Förderungen im Bereich Herdenschutzmaßnahmen hat dieser zeitliche Rahmen keinen Einfluss.
Informationen für Nutztierhalter - Der Wolf in Bayern [Dateiformat: pdf]
Bei Verdacht auf einen Nutztierriss oder -schaden durch einen Wolf kann das LfU unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden: Tel.: 09281 1800 4640; E-Mail: fachstelle-gb@lfu.bayern.de.
- Regierung von Mittelfranken - Naturschutz - Sachgebiet 51
Ansprechpartner
Wildtiermanagement
Telefon: 0173 3738040
E-Mail: wildtiermanagement@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 Ansbach
BayNatSchG
Berner Konvention
BNatSchG
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
Verordnung (EG) Nr. 338/97
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA, CITES)