Klimaschutz; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert insbesondere kommunale Vorhaben zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen sowie zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels.
Beschreibung
Zweck
Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie der Bewältigung der Folgen des Klimawandels unterstützen. Sie soll helfen, bisher nicht erfasste Aspekte des Klimaschutzes außerhalb des Bereichs Energie zu berücksichtigen.
Gegenstand
Gefördert werden
- der Aufbau und/oder die Ausweitung eines Energie- und Klimaschutzmanagements in öffentlichen Gebäuden,
- die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaanpassungskonzepten,
- die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
- die Erarbeitung von Mobilitätskonzepten (klimaverträgliche Mobilitätsangebote, CarSharing),
- die Durchführung von Informations- und Weiterbildungsprogrammen mit Klimaschutzbezug,
- die Umsetzung von Vorhaben zum Klimaschutz und zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels.
Antragsberechtigte
Zuwendungen können insbesondere bayerische Kommunen und deren Zusammenschlüsse erhalten, aber auch Kommunalunternehmen, andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts (wenn sie sich mehrheitlich in kommunaler Hand befinden), Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz sowie geeignete Anbieter der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Art und Umfang
Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:
- bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
- bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)
- bis zu 50 % (für Sonstige)
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen UmweltAnsprechpartner
Klimaschutz
Telefon +49 (0)981 53-1971
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.de
Klimaschutz
Telefon +49 (0)981 53-1821
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Bischof-Meiser-Str. 2/4
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Voraussetzungen
- Es werden nur Vorhaben gefördert, mit denen noch nicht begonnen wurde.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Ausgaben für Betrieb und laufenden Unterhalt einer Einrichtung müssen für den Träger des Vorhabens finanzierbar sein.
- Die Zuwendung sowie angeschaffte Sachmittel dürfen ausschließlich zur Umsetzung des jeweiligen Vorhabens verwendet werden.Die Zweckbindungsfrist für Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt wurden, und geistige Leistungen, die im Rahmen des Projekts erarbeitet wurden, beträgt fünf Jahre und beginnt zu dem Beschaffungszeitpunkt.
- Die durch das jeweilige Vorhaben erreichten Ziele sind fachtechnisch zu bescheinigen. Die Bestätigung soll durch ein Ingenieurbüro oder einen etablierten Energieberater erfolgen und eine ausführliche Darstellung der erwirkten Effekte beinhalten.
Verfahrensablauf
Förderanträge sind schriftlich bei der jeweils örtlich zuständigen Regierung (Bezirksregierung) einzureichen, die auch Auskunft über die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen erteilt und über den Förderantrag entscheidet.
Bearbeitungsdauer
Förderanträge werden zügig bearbeitet und ehestmöglich mit Erlass eines entsprechenden Bescheids (Zuwendungsbescheid) abgeschlossen. Es ist deshalb mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Besondere Hinweise
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Gefördert werden nur Vorhaben, für die der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis spätestens 31.12.22 ein entsprechender Förderantrag vorliegt.
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des zu fördernden Vorhabens
- Kostenkalkulation
Rechtsgrundlagen
- Richtlinien zum Umwelt-Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz - KommKlimaFöR)
- Art. 23 und Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO)